BGH: Heizungskeller kann Sondereigentum bleiben, auch wenn Anlagen darin gemeinschaftlich genutzt werden
30.03.2026. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Keller- oder Technikräume, in denen sich gemeinschaftliche Anlagen wie Heizungen, Wasser- oder Stromzähler befinden, trotzdem privates Sondereigentum sein können. Damit ändert er seine bisherige Rechtsprechung, nach der solche Räume automatisch als Gemeinschaftseigentum galten.