Hausgeldvorauszahlungen: Viel Spielraum für Wohnungseigentümer:innen bei der Festsetzung
05.11.2025. Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil klargestellt, dass den Wohnungseigentümer:innen bei der Beschlussfassung über die Höhe der Hausgeldvorauszahlungen ein weiter Ermessensspielraum zusteht.