12.06.2024. Alle Wohnungseigentümer:in sind dazu verpflichtet, sich an den laufenden Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums zu beteiligen – mithilfe des Hausgelds. Was Sie beachten müssen, wenn Miteigentümer:innen ihr Hausgeld nicht bezahlen und wie Ihre WEG dagegen vorgehen kann, hat Wohnen im Eigentum für Sie zusammengestellt.
Verbraucherinfos
24.04.2025. Wenn in Kürze die Fußball-Europameisterschaft startet, werden viele häufiger den Grill anwerfen und auch gemeinsam mit Freunden und Bekannten das ein oder andere Spiel ansehen. Dann kann es zu Konflikten unter Miteigentümer*innen und Nachbar*innen kommen. Was in WEGs erlaubt ist und worauf zu achten ist, hat Wohnen im Eigentum für Sie zusammengestellt.
28.05.2024. Es gibt viele gute Gründe für den Kauf einer Eigentumswohnung. Aber: Wissen Sie, welche Fallstricke es beim Wohnungskauf geben kann? Wissen Sie, was eine Teilungserklärung ist? Und kennen Sie die Regeln, nach denen Wohnungseigentümer zusammenleben (müssen)? Hilfreiche Tipps, um beim Wohnungskauf alles richtig zu machen, hat Wohnen im Eigentum in verschiedenen Checklisten zusammengestellt.
28.05.2024. Der Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung wird vom Bund über die KfW gefördert. Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) können ab heute, 28. Mai 2024, Anträge auf eine Förderung stellen, sofern Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum betroffen sind. Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) informiert, wie WEGs bei der Antragvorstellung vorgehen müssen und wie selbstnutzende Wohnungseigentümer*innen zusätzliche Förderboni beantragen können.
27.05.2024. Das novellierte Gebäudeenergiegesetzes (GEG) schreibt schrittweise den Einbau klimafreundlicher Heizungen vor. Der Einbau einer neuen Heizung bzw. der Umstieg auf neue Heiztechnologien wird vom Bund gefördert. Wer einen solchen Antrag auf Förderung stellen möchte, muss sich an die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wenden. Ab 28. Mai sind nun auch Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) und Eigentümer*innen von Mehrfamilienhäusern berechtigt, Förderanträge zu stellen.
13.05.2024. Die WEG von WiE-Mitglied Jasmin F. in Stuttgart verwaltet sich seit 2018 selbst. Das klappt sehr gut. An der Selbstverwaltung schätzt sie vor allem die kurzen Kommunikations- und Entscheidungswege. Mit der vorherigen Verwaltung war die WEG nicht zufrieden, es wurden sogar WEG-Gelder veruntreut. Diese Erfahrung hat die WEG geprägt und zur Selbstverwaltung motiviert.
10.05.2024. In der Regel werden Sondernutzungsrechte, zum Beispiel für Kellerräume, Dachbereiche, Gartenanteile oder Stellplätze, bereits bei der Teilung des Grundstücks eingeräumt, indem sie in die Teilungserklärung aufgenommen werden. Doch was ist eigentlich unter einem Sondernutzungsrecht zu verstehen und was gibt es für WEGs zu beachten, wenn ein Sondernutzungsrecht erst später eingeräumt werden soll? WiE hat wichtige Informationen hierzu zusammengestellt.
10.05.2024. In der WEG von WiE-Mitglied Hildegard S. gibt es für die Erdgeschosswohnungen Sondernutzungsrechte an Teilen der gemeinschaftlichen Grünfläche. Die Kosten für die Gartenpflegearbeiten werden auf alle Eigentümer*innen verteilt, obwohl die Gemeinschaftsordnung etwas anderes vorsieht. Ist das richtig? Lesen Sie den Erfahrungsbericht des Mitglieds und die Einordnung von WiE.
13.05.2024. Das Wohnungseigentumsgesetz ermöglicht es Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs), bei Erhaltungsmaßnahmen vom gesetzlichen oder vereinbarten Verteilungsschlüssel abzuweichen und eine andere Kostenregelung zu beschließen. Das sorgt immer wieder für Streit. Nun hat der Bundesgerichtshof über zwei Fälle entschieden. Demnach dürfen WEGs beschließen, Kosten auf nur diejenigen Eigentümer*innen zu verteilen, die von der Erhaltungsmaßnahme einen Nutzen haben. Der Beschluss muss aber nicht regeln, ob diese Kostenverteilung auch für künftige vergleichbare Fälle gelten soll.
07.05.2024. Mehrere Medien berichten, dass einige Verwaltungen der Consigma-Gruppe Erhaltungsrücklagen von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) ohne deren Wissen und Zustimmung für mehrere Jahre in festgeschriebene Anleihen der DR Deutsche Rücklagen GmbH investiert haben. Ein solches Vorgehen entspricht nicht ordnungsgemäßer Verwaltung, betont der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) und gibt Tipps, was Wohnungseigentümer*innen jetzt tun sollten, um zu klären, ob sie betroffen sind und wie die Gelder zurückgeholt werden können.
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