02.05.2024. Das Gebäudeenergiegesetz verpflichtet Wohnungseigentümergemeinschaften mit Etagenheizungen bis zum 31.12. 2024 ein Verfahren zur Bestandsaufnahme des Zustands ihrer Heizungen einzuleiten. Diese Maßnahme dient der frühzeitigen Vorbereitung auf mögliche spätere Heizungstausche. WiE informiert, wie WEGs dieser Pflicht nachkommen und welche Informationen sie hierfür zusammenstellen müssen. Da Etagenheizungen üblicherweise im Sondereigentum stehen – also den Wohnungseigentümer*innen selbst gehören, sind auch sie verpflichtet an der Bestandsaufnahme in ihrer WEG mitzuwirken.
Verbraucherinfos
29.04.2024. Wer als Wohnungseigentümer*in ein Sondernutzungsrecht an einem Garten bzw. einer Gartenfläche hat, darf diese Fläche ausschließlich alleine nutzen. Doch wer ist dann für Pflanzungen, Zäune und die Pflege verantwortlich – und wer muss was bezahlen? Wohnen im Eigentum hat die wichtigsten Informationen zusammengestellt.
18.04.2024. In Wohnungseigentümergemeinschaften ist der Umgang mit Schäden nicht immer ganz einfach, da sowohl Sonder- als auch Gemeinschaftseigentum betroffen sein können. Wer wann für welche Schäden haftet, erläutert WiE-Rechtsreferent Michael Nack im Interview. Lesen Sie auch, wie die Beseitigung von Schäden in WEGs ablaufen muss.
17.04.2024. Bei der Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude (EBW) kommt es zu Verzögerungen bei der Bewilligung und Auszahlung von Fördermitteln. Es gibt aber weder einen Förderstopp noch werden Programme ausgesetzt, informiert das zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.
17.04.2024. Von einer Verstopfung der Abwasserleitungen berichtet WiE-Mitglied Ernst D. Seine Tochter hat eine Eigentumswohnung in einer WEG, in der er sich gemeinsam mit ihr um die Selbstverwaltung kümmert. Die Kosten für die Beseitigung der Rohverstopfung übernahm die Wohngebäudeversicherung nur teilweise. Lesen Sie ergänzende Hinweise von WiE zur Versicherung.
15.04.2024. WiE-Mitglied Veronika Klinke ist Beiratsvorsitzende ihrer WEG in Bonn. Sie wollte Photovoltaikanlagen auf den Flachdächern des Gebäudes installieren lassen, um Solarstrom zu erzeugen. Da jedoch die vorhandene Elektrik im Gebäude sehr kostenintensiv saniert werden müsste, um die PV-Anlagen zu betreiben, wollte sie die Fläche verpachten. Doch das Projekt ist gescheitert.
15.04.2024. Ein Wasserrohrbruch im Keller und die Verwalter*in ist in Urlaub? Als Wohnungseigentümer*in dürfen und müssen Sie dann Notmaßnahmen ergreifen. Was das genau bedeutet und Sie wie sich für Notfälle wappnen können, lesen Sie im Folgenden.
15.04.2024. Stellen Sie als Wohnungseigentümer*in einen Schaden am Gemeinschaftseigentum fest, müssen Sie einiges beachten. Dokumentieren Sie den Schaden (am besten mit einem Foto) und melden Sie ihn umgehend Ihrer Verwaltung. Das gilt auch für Schäden an Ihrem Sondereigentum, die vom Gemeinschaftseigentum ausgehen.
26.03.2024. Werden am Gemeinschaftseigentum Baumaßnahmen durchgeführt, muss die Verwaltung diese überwachen. D.h. sorgfältig prüfen, ob die Leistungen erbracht und Vorschuss- oder Abschlagszahlungen berechtigt sind. Kommt die Verwaltung diesen Pflichten nicht nach und zahlt trotz Mängeln und Schäden, macht sie sich schadensersatzpflichtig. Das hat der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Urteil (Az. V ZR/162 22) klargestellt.
18.03.2024. Günter Urban ist Diplom-Ingenieur, Energieberater und Wohnungseigentümer. Er kennt daher die besonderen Bedürfnisse und Besonderheiten von WEGs. Bei der Bonner Energieagentur bietet er seit kurzem eine Erstberatung speziell für Wohnungseigentümer an. Im Interview mit WiE erläutert er, warum es sinnvoll ist, einen individuellen Sanierungsfahrplan erstellen zu lassen, bevor mit energetischen Sanierungsmaßnahmen begonnen wird.
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