Verbraucherinfos

12.12.2012 Am 1. Januar 2013 ist es so weit: freie Schornsteinfegerwahl. Dann kann jeder Hauseigentümer und jede Wohnungseigentümergemeinschaft selbst entscheiden, wer den Auftrag für die Arbeiten bekommt und die Preise dafür frei aushandeln. Manche Schornsteinfeger versuchen, ihre Kunden jetzt zur Unterschrift unter langfristige Verträge zu bewegen. Der Verbraucherschutzverein wohnen im eigentum rät zur Zurückhaltung.

Auch wenn der Kostenverteilungsschlüssel einer Wohnungseigentumsanlage unwirksam ist, müssen nicht nachträglich alle Jahresabrechnungen, die auf ihm beruhen, geändert und die Zahlungen angepasst werden. Andererseits wird der Verteilungsschlüssel auch nicht durch jährliche Wiederholung wirksam. Was im einzelnen gilt, ergibt sich aus einem Urteil des Landgerichts Lüneburg (9 S 30/11).

22.11.2012  wohnen im eigentum hatte im Dezember 2011 empfohlen, durch einen kurzen Brief die Aufhebung des Einheitswertes bei dem Finanzamt zu beantragen, das den Einheitswertbescheid erlassen hat. Das sollte die Chance auf Rückzahlung der Grundsteuer für 2011 wahren. Diese ergibt sich aus einem beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfahren (2 BvR 287/11). wohnen im eigentum hatte Rechtzeitig vor Jahresende 2012 aktuelle Informationen zum Thema versprochen.

10.10.2012 Es widerspricht nicht zwangsläufig ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn Wohnungseigentümer eine Verwaltung mit der Rechtsform einer haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft bestellen, obwohl diese Mini-GmbH nur einen Euro Mindestkapital hat. Allerdings müssen die Eigentümer die Bonität der Verwaltung prüfen. Bei der Auswahl des Verwaltung hat der Bundesgerichtshof (BGH) den Eigentümern in einem neuen Urteil große Freiheit zugebilligt, aber auch gesagt, was sie beachten müssen, damit ihr Beschluss nicht anfechtbar ist (V ZR 190/11).