Verbraucherinfos

10.10.2012 Es widerspricht nicht zwangsläufig ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn Wohnungseigentümer eine Verwaltung mit der Rechtsform einer haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft bestellen, obwohl diese Mini-GmbH nur einen Euro Mindestkapital hat. Allerdings müssen die Eigentümer die Bonität der Verwaltung prüfen. Bei der Auswahl des Verwaltung hat der Bundesgerichtshof (BGH) den Eigentümern in einem neuen Urteil große Freiheit zugebilligt, aber auch gesagt, was sie beachten müssen, damit ihr Beschluss nicht anfechtbar ist (V ZR 190/11).