Mehr Pflichten für Hausbesitzer / Feuerstättenbescheid als Basis
Die Zeiten, in denen der Bezirksschornsteinfegermeister automatisch ins Haus kam, sind passé. Hausbesitzer und Wohnungseigentümergemeinschaften konnen den Schornsteinfeger frei wählen. Die Kehrseite: Sie müssen nach dem Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) jetzt selbst dafür sorgen, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Arbeiten rechtzeitig vorgenommen werden.