Verbraucherinfos

Mehr Pflichten für Hausbesitzer / Feuerstättenbescheid als Basis

Die Zeiten, in denen der Bezirksschornsteinfegermeister automatisch ins Haus kam, sind passé. Hausbesitzer und Wohnungseigentümergemeinschaften konnen den Schornsteinfeger frei wählen. Die Kehrseite: Sie müssen nach dem Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) jetzt selbst dafür sorgen, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Arbeiten rechtzeitig  vorgenommen werden.

 

14.06.2011

Gerade in den Sommermonaten sind viele Menschen mit dem Rad unterwegs. Fehlen in einer Wohnungseigentumsanlage geeignete Abstellmöglichkeiten für Fahrräder oder reichen die vorhandenen „Fahrradparkplätze“ nicht aus, können die Eigentümer das Aufstellen von Radständern oder die Einrichtung eines Fahrradraums als Instandhaltung mit einfacher Mehrheit beschließen. Denn dadurch wird verhindert, dass Gemeinschaftsflächen zugestellt oder Wände durch angelehnte Fahrräder beschädigt werden.

Erster Workshop für Verwaltungsbeiräte zu Wärmeversorgung


19.05.2011

Der Stammtisch am ersten Dienstag des Monats war lange Zeit eine „Institution“ für Hamburger Wohnungseigentümer – erfolgreich obendrein. Weil die Treffen zuletzt mit mehr als 30 Teilnehmern aus allen Nähten platzten, war eine Neuausrichtung erforderlich. 

 

19.05.2011

Seit die Bundesländer die Höhe der Grunderwerbssteuer selbst festlegen dürfen, haben acht Bundesländer die Steuer erhöht – zuletzt Niedersachsen, Bremen, Brandenburg und das Saarland zu Beginn des Jahres. Schleswig-Holstein zieht Anfang 2012 nach. In Nordrhein-Westfalen müssen Baukunden ab 1. Oktober 2011 tiefer in die Tasche greifen. Die Finanzämter verlangen dann 5 Prozent des Kaufpreises für Häuser, Wohnungen oder Grundstücke. Bisher sind es nur 3,5 Prozent.

Infoblatt des Beiräteprojekts zum Download


19.05.2011

Ob die Fassade gedämmt, der Vertrag mit dem Verwalter verlängert oder eine neue Hausordnung beschlossen werden soll. In der Eigentümerversammlung fallen alle wichtigen Entscheidungen, die das Gemeinschaftseigentum oder die Gemeinschaft betreffen. Damit Beschlüsse Bestand haben, müssen schon bei der Vorbereitung und Einberufung viele rechtliche Vorgaben beachtet werden.

 

19.05.2011

Wohnungseigentümer dürfen nach §§ 675, 666 BGB die Verwaltungsunterlagen ihrer Wohnanlage, beispielsweise Kostenvoranschläge oder Abrechnungen, einsehen. Sie müssen dies allerdings im Büro des Verwalters tun. Einen Anspruch auf Zusendung von Kopien haben Wohnungseigentümer auch dann nicht, wenn sie die Kosten übernehmen, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am 11. Februar 2011 (Az. V ZR 66/10).

Blankettanfechtung nicht zulässig / Entscheidung des Landgerichts Hamburg 


14.04.2011

Wohnungseigentümer, die Bedenken gegen die Entscheidungen der Eigentümerversammlung haben, können die Beschlüsse anfechten. Viel Zeit bleibt ihnen jedoch nicht. Die Anfechtungsklage muss binnen eines Monats nach der Beschlussfassung in der Versammlung eingereicht und spätestens nach zwei Monaten begründet werden.