07.12.2023. Eine gute Stimmung und Kommunikation in der WEG wünscht sich wohl jeder. Lesen Sie hier, wie Sie Ihren Miteigentümer*innen und Mieter*innen mit persönlichen Weihnachtswünschen etwas Gutes tun können.
Verbraucherinfos
06.12.2023. Ein brennender Adventskranz oder Weihnachtsbaum kann schlimme Schäden in der Wohnung verursachen oder gar zu einem Wohnungsbrand führen. Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum informiert, welche Vorkehrungen Wohnungseigentümer*innen im Vorfeld treffen sollten und welche Versicherungen im Schadensfall greifen.
15.11.23. Wohnungseigentümergemeinschaften müssen ihre Gelder auf speziellen WEG-Eigenkonten anlegen. Das ist wichtig, denn nur auf Eigenkonten – also Konten, deren Inhaberin die Wohnungseigentümergemeinschaft ist – sind die Gelder vor einer Pfändung und Insolvenz der Verwaltung geschützt. Doch für WEGs ist es nicht immer einfach, den passenden Anbieter zu finden. WEGs sollten zudem einige Punkte beachten, wenn sie ein solches Konto eröffnen. Orientierung bietet hier der neue Kurzratgeber „Wissenswertes zum WEG-Eigenkonto“ des Verbraucherschutzverbandes Wohnen im Eigentum.
https://www.wohnen-im-eigentum.de/shop/kurzratgeber/kurzratgeber-wissenswertes-zum-weg-eigenkonto13.11.2023. Neben einem Giro- oder Bewirtschaftungskonto für laufende Ein- und Auszahlungen sollte jede Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ein Rücklagenkonto führen. Wie die Erhaltungsrücklage am besten angelegt werden kann, damit sie nicht „dahinschmilzt“, ist allerdings eine Herausforderung. Lesen Sie im Folgenden einige Hinweise zu Tagesgeldkonten für WEGs und Verwahrentgelte.
14.11.2023. WEGs sind gemäß Wohnungseigentumsgesetz dazu verpflichtet, eine Rücklage für Erhaltungsmaßnahmen zu bilden. Wie hoch die Rücklage sein muss und in welchem Zeitraum sie angespart werden muss, ist aber in Deutschland nicht gesetzlich vorgeschrieben, sie muss nach dem WEGesetz allerdings "angemessen" sein. Dieser Ermessensspielraum führt immer wieder zu Auseinandersetzungen über die "richtige" Höhe oder sogar zu zu geringen Rücklagen. Anders läuft es bei den Nachbarn: In den Niederlanden und Österreich gibt es konkrete gesetzliche Vorgaben zur Höhe der Rücklage, die gebildet werden muss.
14.11.2023. Wie es seiner WEG mit fast 90 Wohneinheiten gelungen ist, größere energetische Sanierungen umzusetzen, berichtet WiE-Mitglied und Peter L. Er war mehrere Jahre lang Beirat.
24.10.2023. Nach Angaben der polizeilichen Kriminalitätsstatistik gab es im Jahr 2022 bundesweit 65.908 Wohnungseinbruchdiebstähle, dazu 79.930 Fälle von Diebstahl aus Keller- und Dachbodenräumen sowie Waschküchen. Eine Videoüberwachungsanlage kann sowohl Einbrecher abschrecken als auch sinnvoll sein, um Schäden durch Vandalismus vorzubeugen. WiE informiert anlässlich des Tags des Einbruchschutzes am 29. Oktober 2023, was Wohnungseigentümergemeinschaften bei der Installation einer Videoanlage beachten müssen und wie sie rechtliche Fallstricke vermeiden.
19.10.2023. Eine Videoüberwachungsanlage kann nicht nur Einbrecher*innen abschrecken, sondern auch sinnvoll sein, um Schäden, die durch Vandalismus verursacht werden, vorzubeugen. Manche Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) sind davon immer wieder betroffen – sei es in Form von Graffiti an der Hausfassade, zerstörte Blumenbeete oder eingeworfene Fenster. Da die Täter*innen meist nicht gefunden werden, bleiben die Wohnungseigentümer*innen in der Regel auf den Kosten für die Beseitigung der Schäden bzw. den Kosten für Reparaturen sitzen. WiE-Rechtsreferent Michael Nack informiert, worauf WEGs bei der Beschlussfassung zur Installation einer Videoüberwachungsanlage achten müssen.
17.10.2023. Wohnen im Eigentum feiert in diesem Jahr seinen 20. Geburtstag. Unser Jubiläumsjahr nehmen wir zum Anlass, Fragen vorzustellen, die uns in den vergangenen 20 Jahren erreicht haben. Testen Sie Ihr Wissen rund ums Wohnungseigentum mit der folgenden Quiz-Frage: Was ist der Unterschied zwischen Verwalterabberufung und Verwalterkündigung?
16.10.2023. Wohnungseigentümer*innen haben seit der Wohnungseigentumsgesetz-Reform 2020 einen gesetzlichen Anspruch auf die Installation von Ladeeinrichtungen für E- Fahrzeuge. Allerdings haben sie keinen Anspruch auf eine bestimmte Aus- und Durchführung der Maßnahme, wie ein aktuelles Urteil des Landgerichts Stuttgart (Az. 10 S 39/21)zeigt. Der Fall ist ein Beispiel dafür, wie Sie das Thema nicht angehen sollten. Ein kostenloses Infoblatt von WiE enthält wertvolle Tipps für Wohnungseigentümer*innen zum Vorgehen.
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