Kontroverse Debatte im Bundestag über "Heizungsgesetz"

Bundestag/Reichstag Berlin
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Die erste Debatte im Bundestag über das neue Gebäudemodernisierungsgesetz, auch als „Heizungsgesetz“ bekannt, verlief kontrovers. Jetzt beschäftigt sich der federführende Ausschuss für Wirtschaft und Energie mit dem Entwurf. Das Gesetz soll noch vor der Sommerpause verabschiedet werden. Der Gesetzentwurf soll Eigentümer:innen wieder mehr Wahlfreiheit bei der Heizungsmodernisierung ermöglichen. Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum hatte sich mit dem Vorhaben bereits kritisch auseinandergesetzt

In der Bundestagsdebatte wurde unter anderem kritisiert, dass der Klimaschutz durch die Änderungen gegenüber der bisherigen Regelung geschwächt wird. Verbindliche Klimaziele seien so schwieriger zu erreichen. Zudem steige die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern. 

Technologieoffenheit geht mit Unsicherheiten bei Investitionen einher

Für Wohnungseigentümergemeinschaften und private Eigentümer:innen bedeuten die Neuregelungen zunächst mehr Flexibilität bei anstehenden Investitionsentscheidungen. Gleichzeitig bleibt die Frage wichtig, ob die erforderlichen klimafreundlichen Brennstoffe künftig ausreichend verfügbar und wirtschaftlich bezahlbar sein werden.

An der kommunalen Wärmeplanung hält die Bundesregierung grundsätzlich fest. Städte und Gemeinden sollen weiterhin festlegen, wo Wärmenetze entstehen oder andere klimafreundliche Versorgungsformen vorgesehen sind. Die Planungsverfahren sollen jedoch vereinfacht werden. Für Eigentümer:innen bleiben die Wärmepläne eine wichtige Orientierung bei langfristigen Entscheidungen über die künftige Wärmeversorgung ihrer Gebäude. 

Vermieter:innen, die künftig neue fossile Heizungen einbauen, sollen sich stärker an den entstehenden Energiekosten beteiligen. Vorgesehen ist unter anderem eine Beteiligung an CO₂-Kosten, Netzentgelten und den Mehrkosten für die vorgeschriebene Beimischung klimafreundlicher Brennstoffe.

Energieberatung hilft bei notwendigen Entscheidungen

Für Eigentümer:innen und Wohnungseigentümergemeinschaften gilt weiterhin: Heizungsentscheidungen sollten nicht allein an den aktuellen politischen Diskussionen ausgerichtet werden, sondern an den langfristigen Anforderungen des Gebäudes, den zu erwartenden Energiekosten und den örtlichen Planungen zur Wärmeversorgung. Wohnen im Eigentum empfiehlt, vorab eine Energieberatung in Anspruch zu nehmen.

Lesen Sie hierzu auch unsere Beiträge zur möglichen Verfassungswidrigkeit des neuen Heizungsgesetzes sowie unsere Pressemitteilung „Gebäudemodernisierungsgesetz: Technologieoffenheit mit Fragezeichen“. Unsere ausführliche Stellungnahme zum Referentenentwurf des GModG finden Sie hier.