Kurzfristige Änderungen bei der Heizungs- und Sanierungsförderung

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Foto: Magnific

Der Haushaltsausschuss des Bundestags hat gestern umfangreichen Änderungsvorschlägen der Bundesregierung bei der Heizungsförderung zugestimmt. Einschnitte gibt es auch bei der Förderung einzelner Sanierungsmaßnahmen (BEG EM) und der Förderung für die Effizienzhaussanierung (BEG WG). Die Änderungen treten bereits am 21. Juli in Kraft. 

Die Bundesregierung will durch die Änderungen der Förderprogramme bis 2030 rund 2,1 Milliarden Euro einsparen. Erreicht werden soll dies unter anderem durch eine Absenkung der förderfähigen Kosten und ein schrittweises Auslaufen des Klimageschwindigkeitsbonus. Gleichzeitig sollen Haushalte mit geringem Einkommen und Familien stärker als bisher von Fördermitteln profitieren. 

Grundsätzlich ändert sich an den Strukturen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) nichts, d.h. die KfW ist weiterhin für die Förderung des Heizungstauschs zuständig, das BAFA für die Förderung von Einzelmaßnahmen sowie für die Förderung der Effizienzhaussanierung.

Folgende Eckpunkte bei der Heizungsförderung wurden beschlossen, werden aber gerade noch im Rahmen einer Verbändeanhörung spezifiziert: 

Absenkung der förderfähigen Kosten
Der Förderhöchstbetrag beträgt künftig 28.000 Euro (bisher 30.000 Euro) für die erste Wohneinheit, jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit, jeweils 8.000 Euro für jede weitere Wohneinheit). 

Der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit sinkt erstmalig am 01. Februar 2027 und danach halbjährlich zum 01. Februar und 01. August eines jeden Jahres um 750 Euro.

Staffelung des Einkommensbonus 
Selbstnutzende Eigentümer:innen mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 Euro erhalten künftig einen Einkommensbonus von 40 Prozent (bisher 30 Prozent). Für Einkommen zwischen 30.000 und 40.000 Euro bleibt es bei 30 Prozent. Neu eingeführt wird ein Bonus von zehn Prozent für Einkommen zwischen 40.000 und 50.000 Euro. 

Zusätzlicher Kinderzuschlag beim Einkommensbonus
Im Haushalt lebende, minderjährige Kinder reduzieren das anzusetzende Einkommen einmalig um 10.000 Euro. Das heißt, Familien mit einem/mehreren minderjährige(n) Kind/Kindern im Haushalt können einen Einkommensbonus in Höhe von 40 Prozent mit einem Haus-haltsjahreseinkommen bis 40.000 Euro, 30 Prozent für Haushaltsjahreseinkommen bis 50.000 Euro und 10 Prozent für Haushaltsjahreseinkommen bis 60.000 Euro erhalten.

Weitere Änderungen: 

  • Wegfall des Effizienzbonus für Wärmepumpen und des Emissionsminderungszuschlags für Biomasseheizungen
     
  • Absenkung des Klimageschwindigkeitsbonus: Er beträgt 16 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten und sinkt erstmalig am 01.02.2027 und danach halbjährlich zum 01.02. und 01.08. eines jeden Jahres um 4 Prozentpunkte. Somit läuft er zum 01.08.2028 aus.
     
  • Einführung eines Wertschöpfungsbonus im ersten Quartal 2027: Dann sinkt die Grundförderung für Wärmepumpen, die außerhalb der EU gefertigt/gebaut/zusammengebaut wurden, auf 15 Prozent. Gleichzeitig erhalten Wärmepumpen, die innerhalb der EU gefertigt wurden, einen Wertschöpfungsbonus in Höhe von 15 Prozent.
     
  • Neu ist außerdem, dass die Förderung nur noch beim Wechsel von fossilen zu erneuerbaren Energieträgern greifen soll. Wer von Fernwärme auf eine andere Heizung umstellt, soll keine Förderung mehr erhalten.

Die Grundförderung beträgt weiterhin 30 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten. Für die Inanspruchnahme der Grundförderung und Bonusförderung gilt nach Angaben der KfW eine Obergrenze von maximal 70 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten für eine Wohneinheit. Für selbstnutzende Eigentümer:innen mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro beträgt die Obergrenze bis zu 80 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten für eine Wohneinheit.

Weitere Änderungen bei der Förderung von Einzelmaßnahmen außer Heizungstausch

Bei der Förderung von Einzelmaßnahmen, die keinen Heizungstausch darstellen, gibt es ebenfalls Änderungen, die ab dem 21.07.2026 gelten. 

Änderungen beim iSFP-Bonus: Unter anderem werden die Anforderungen beim iSFP-Bonus angehoben. Der Bonus für das Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) in Höhe von 5 Prozent wird künftig erst ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 Euro bei Einfamilienhäusern gewährt. Der Bonus entfällt jetzt nur auf den Betrag, der das Mindestinvestitionsvolumen übersteigt. 

Senkung der Förderhöchstsummen in Mehrfamilienhäusern: Analog zur Heizungsförderung wird auch bei den weiteren Effizienzmaßnahmen für Mehrfamilienhäuser, zum Beispiel bei Fenstertausch oder Dämmmaßnahmen, eine schrittweise Senkung der maximal förderfähigen Ausgaben in Mehrfamilienhäusern eingeführt. Die Änderung gilt nicht für Einfamilienhäuser. Das heißt, die maximal förderfähigen Ausgaben für die 1. Wohneinheit (WE) betragen 30.000 Euro, für die zweite bis sechste Wohneinheit jeweils 15.000 Euro und ab der 7. Wohneinheit 8.000 Euro.

WPB-Bonus: Für sogenannte Worst-Performing-Buildings (WPB) – Gebäude in einem sehr schlechten energetischen Zustand – wird zum ersten Quartal 2027 ein Bonus für die Durchführung von Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle eingeführt. 

Was bedeutet das für Eigentümer:innen?

Anträge können im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ab dem 21. Juli nur noch nach den neuen Förderbedingungen gestellt werden. Nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums  befinden sich die Antragsportale der KfW und des BAFA von heute, 9. Juli, bis 21. Juli in einer Umstellungsphase. 

Es gelte allerdings eine „Vertrauensschutzregelung“. Antragsstellende mit gültiger (g)BzA (Bestätigung zum Antrag) bzw. TPB (Technische Projektbeschreibung), die aber noch keinen Antrag gestellt haben, könnten während der Umstellungsphase noch Anträge zu den bisherigen Konditionen bei BAFA und KfW stellen. 

Nähere Informationen gibt es bei der KfW. Fragen und Antworten zu den Änderungen finden Sie hier

Laut Medienberichten soll sich für Förderanträge, die bereits bewilligt wurden, nichts ändern.

Die detaillierten Förderrichtlinien und -bedingungen finden Sie hier

Einschätzung

WiE kritisiert die Kurzfristigkeit, mit der die Änderungen in Kraft treten. Gerade für Wohnungseigentümergemeinschaften ist dies besonders nachteilig, da sie systembedingt lange Vorlaufzeiten für ihre Entscheidungsprozesse benötigen und sich an neue Förderbedingungen nicht so flexibel anpassen können. Das verzögert unter Umständen den Sanierungsprozess, da die Maßnahmen neu beschlossen werden müssen. 

Positiv ist aus Sicht von WiE, dass die Heizungsförderung grundsätzlich und deren Fördersystematik erhalten bleibt und künftig noch zielgerichteter ausgestaltet wird. Einfacher wird die Fördersystematik allerdings nicht. Eigentümer:innen müssen sich jetzt wieder mit neuen Förderbedingungen auseinandersetzen.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Stellungnahme zu den Förderrichtlinien