Mietrechtsnovelle wird im Bundestag beraten – weitere Belastungen für Vermieter:innen

Schlüsselübergabe in der Wohnung
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Private Vermieter:innen stehen angesichts steigender Energie- und Lebenshaltungskosten zunehmend unter wirtschaftlichem Druck – der Gesetzesentwurf zur Mietrechtsreform schränkt die Handlungsspielräume privater Vermieter:innen weiter ein. Er wird am heutigen Donnerstag, 9. Juli 2026, in erster Lesung im Bundestag beraten. 


Wohnen im Eigentum befürchtet zusätzliche Kosten und sinkende Renditen für Eigentümer:innen. „Private Vermieter stellen mit 64,4 Prozent des Mietwohnungsbestands den größten Teil des Mietwohnungsangebots in Deutschland bereit. Gleichzeitig ist die vermietete Immobilie für viele ein zentraler Baustein der privaten Altersvorsorge. Die geplanten Einschränkungen werden trotz der Nachbesserungen dazu führen, dass sich die Vermietung für diese Gruppe wirtschaftlich zunehmend weniger lohnt. Wir befürchten einen Rückzug privater Anbieter – mit spürbaren Folgen für das ohnehin knappe Wohnungsangebot“, sagt Dr. Sandra von Möller, Vorständin des bundesweiten Verbraucherschutzverbands Wohnen im Eigentum (WiE). „Es braucht eine ausgewogene Balance zwischen dem Schutz der Mieter vor missbräuchlichem Vorgehen und der wirtschaftlichen Tragfähigkeit für private Kleinvermieter“, so von Möller.


Möblierung: Erhöhung des Pauschalbetrags auf 10 Prozent der Nettokaltmiete 


Der Gesetzesentwurf sieht die separate Ausweisung des Möblierungszuschlags vor – entweder als Pauschalbetrag oder als Schätzung anhand des Zeitwerts der Möblierung.

Der vorgesehene pauschale Prozentsatz, der künftig als Regelvermutung für einen angemessenen Zuschlag bei vollmöbliertem Wohnraum gelten soll, wurde im Rahmen der Nachbesserungen auf 10 Prozent erhöht. 
Alternativ kann ein Betrag anhand des Zeitwerts der Möblierung festgelegt werden. Dabei gilt 1 Prozent des Zeitwerts pro Monat als angemessen. Dieser Prozentsatz soll laut Gesetzesbegründung eine Amortisation in einem angemessenen Zeitraum ermöglichen. 


Kurzzeitvermietung: Grenze beschneidet Vertragsfreiheit


Der Gesetzesentwurf sieht eine Legaldefinition des „vorübergehenden Gebrauchs“ von Wohnraum vor und begrenzt diesen grundsätzlich auf maximal sechs Monate. Im Rahmen der Nachbesserungen wurde die Möglichkeit eingeführt, das Kurzzeit-Mietverhältnis einmalig um weitere zwei Monate  zu verlängern – wenn beispielsweise ein Praktikum verlängert oder eine Prüfung verschoben wird. Hintergrund ist, dass bei Kurzzeitvermietungen die Mietpreisbremse nicht gilt.

Wohnen im Eigentum kritisiert die starre zeitliche Grenze. „Die Möglichkeit der Verlängerung auf acht Monate ändert nichts an unserer kritischen Bewertung“, so von Möller, „die feste Grenze berücksichtigt nicht ausreichend den Bedarf an flexiblem Wohnraum.“  


Indexmiete: Aufteilung von Mehrkosten auf Mieter und Vermieter


Bei der Indexmiete (§ 557b BGB) ist eine Begrenzung der zulässigen Mieterhöhung in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt vorgesehen: Steigt die Indexmiete um mehr als 3 Prozent, darf der darüber liegende Teil lediglich zur Hälfte auf die Miete aufgeschlagen werden.


„Dadurch werden private Vermieter, die selbst von Inflation betroffen sind und Mieteinnahmen häufig zur Altersvorsorge nutzen, zusätzlich belastet“, kritisiert WiE-Vorständin Dr. Sandra von Möller. Das widerspricht dem Ziel der Indexmiete. 


Zudem bilde der Verbraucherpreisindex die tatsächlichen Kostensteigerungen im Immobilienbereich ohnehin nur unzureichend ab, da Handwerkerleistungen und Kosten für Baustoffe schon seit Jahren noch höheren Preissteigerungen unterworfen seien. 


Kündigung wegen Zahlungsverzugs: Vermieter:innen tragen volles Kostenrisiko

Besonders kritisch bewertet WiE, dass an der geplanten Ausweitung der sogenannten Schonfristregelung festgehalten wird. Künftig soll nicht nur die fristlose, sondern auch die ordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzugs unwirksam werden, wenn die Mietrückstände innerhalb der gesetzlichen Frist ausgeglichen werden.
Nach Auffassung des Verbands führt dies zu einer erheblichen Verschiebung des Kostenrisikos zulasten der Vermietenden. Zudem verursachen Räumungsklagen regelmäßig hohe Gerichts- und Anwaltskosten. Auch wenn Vermieter:innen die Erstattung der Prozesskosten von den Mieter:innen verlangen können, ist es eher unwahrscheinlich, dass letztere die Kosten aufbringen können, wenn sie bereits Probleme hatten, die Miete regelmäßig zu zahlen.
 

Über Wohnen im Eigentum

Wohnen im Eigentum (WiE) ist ein bundesweiter Verbraucherschutzverband mit über 16.000 Mitgliedern und Sitz in Bonn. Der Verband tritt für die Interessen und Rechte von privaten Immobilieneigentümer:innen, insbesondere von Wohnungseigentümer:innen und Wohnungseigentümergemeinschaften ein. Wohnen im Eigentum fordert mehr Verbraucherschutz und Markttransparenz in der Bau- und Immobilienbranche. Seine Mitglieder unterstützt Wohnen im Eigentum mit kostenfreien Rechts-, Energie- und Bauberatungen sowie mit umfangreichen Informationsveranstaltungen, Ratgebern und Arbeitsmaterialien. Wohnen im Eigentum ist parteipolitisch neutral, unabhängig und Mitglied im Verbraucherzentrale Bundesverband. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Verbands unter www.wohnen-im-eigentum.de.