Die Zahl der alten Menschen steigt. 2030 wird fast jede/r Dritte älter als 65 sein, im Jahr 2050 jede/r Siebte älter als 80 Jahre. Die meisten Menschen möchten so lange wie möglich in ihrem eigenen Haus oder in der eigenen Wohnung bleiben. Nach der Studie "Wohnen im Alter" des Kuratoriums Deutsche Altenhilfe (KDA) haben 90 % aller Haushalte mit Menschen über 65 Jahren Barrieren in ihren Wohnungen. Nur rund 700.000 Wohnungen – etwa zwei Prozent aller Wohnungen sind altersgerecht. Bis 2030 werden fast drei Millionen weitere barrierearme Wohnungen benötigt.

Wie das Baurecht ist auch das barrierefreie Bauen in Deutschland im Wesentlichen Ländersache. Die Landesbauordnungen enthalten maßgebliche Regelungen. Richtschnur ist in (fast) allen Ländern die >> DIN 18040-2. Bund- und Länder fördern Bau- und Umbaumaßnahmen mit Zuschüssen und zinsvergünstigte Krediten - siehe folgende Zusammenstellung von Wohnen im Eigentum (WiE).

Tipp: Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs [ PDF | 16,4 KB ] vom 22.10.2009 (Az. VI R 7/09) kann der unumgängliche, behindertengerechte Umbau eines Wohnhauses vollständig als außergewöhnliche Belastung beim Finanzamt geltend gemacht werden.

 

KfW-Förderung: Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“

 

Mit zinsgünstigen, langfristigen Krediten finanziert die KfW Maßnahmen, um barrierereduzierend und einbruchsichernd umzubauen oder umgebauten Wohnraum inbestehenden Wohngebäuden zu kaufen. Förderanträge stellen können z.B. Wohnungseigentümergemeinschaften, Selbstnutzer von Wohnimmobilien oder Mieter.

  • Die Förderung erhalten Sie in Form eines zinsgünstigen Kredits, den Sie vor Beginn des Vorhabens über ihre Hausbank bei der KfW beantragen.
  • Förderfähig ist ein Kreditbetrag von maximal 50.000 € pro Wohneinheit.

Das Wichtigste zu diesem Programm und ein Merkblatt finden Sie bei der KfW:
>> Förderkredit 159 „Altersgerecht Umbauen“

 

KfW-Förderung: Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht umbauen“

Erwägen Sie Maßnahmen zur Barrierereduzierung in bestehenden Wohngebäuden? Dann können Sie vor Beginn Ihres Vorhabens einen antrag auf einen nicht rückzahlbaren Zuschuss stellen.

 

Möglicher Zuschuss bei Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung:
  • Mindestinvestition 2.000 €
  • 10 % Zuschuss zu den förderfähigen Investitionskosten bzw. 12,5 % Zuschuss beim Standard "Altersgerechtes Haus"
  • maximaler Zuschuss: 5.000 € bzw. 6.250 € pro Wohneinheit

Das Wichtigste zu diesem Programm und Merkblätter finden Sie bei der KfW:
>> Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht umbauen“ - Barrierereduzierung

 


Beachen Sie: Beide KfW-Programme können mit anderen Programmen kombiniert werden. Nicht gefördert werden Maßnahmen für:

  • Ferienhäuser und -wohnungen,
  • gewerblich genutzte Flächen,
  • Pflege- und Altenwohnheime sowie
  • Umschuldungen bestehender Darlehen
  • Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben.

 

Landeseigene Förderprogramme

Neben dem Bund (KfW-Bank) vergeben auch die Bundesländer Zuschüsse oder Darlehen für Umbaumaßnahmen zur Barrierefreiheit.

 

Zuschüsse der Pflegekassen

Die Pflegekassen zahlen Pflegebedürftigen aller Pflegestufen Zuschüsse bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme, um das individuelle Wohnumfeld zu verbessern. Leben mehrere Anspruchsberechtigte zusammen, erhalten sie bis zu 16.000 Euro. Finanziert werden Maßnahmen, die der selbstständigen Lebensführung dienen, die Pflege erst ermöglichen oder erheblich erleichtern – z.B. Türverbreiterungen, Rampen, Maßnahmen im Sanitärbereich, Umzug wegen Pflegebedürftigkeit etc.). Die Pflegebedürftigen müssen keinen Eigenanteil zahlen. Wird nicht alles Geld für eine Maßnahme verbraucht, kann der Rest für andere Anpassungen verwendet werden.

>> Weitere Informationen

 

Förderung der gesetzlichen Krankenversicherung

Auch die gesetzliche Krankenversicherung und die Sozialämter fördern Umbaumaßnahmen und Hilfsmittel, die es älteren, kranken und behinderten Menschen ermöglichen, selbstbestimmt in den eigenen Wänden zu leben.
 

Weitere Förderstellen:

  • Sozialämter der Kommunen
  • Wohnungsbauförderungsstellen
  • Ämter für Wohnungswesen der Kommunen
  • Berufsgenossenschaften bzw. Unfallversicherer
  • Agenturen für Arbeit

Das Fachportal nullbarriere.de veröffentlicht viele Grundinformationen zum barrierefreien Bauen:
>> Überblick über Maßnahmen und mögliche Kostenträger

 

Stand: 17.02.2023