Was bedeutet „nachhaltig“ bei einer Immobilie eigentlich? Ab dem 27. September 2026 gelten neue Regeln gegen sogenanntes Greenwashing. Damit sollen pauschale Umweltversprechen, die nicht oder nur teilweise zutreffen, eingedämmt werden. Für Kaufinteressent:innen von Immobilien bedeutet das mehr Transparenz in der Immobilienwerbung.
„Nachhaltig“, „klimafreundlich“ oder „energieeffizient“ – solche Begriffe finden sich zunehmend in Immobilienanzeigen. Doch was genau steckt dahinter? Mit den neuen Vorschriften gegen Greenwashing werden allgemeine Umweltaussagen, auch bezogen auf Immobilien, stärker reguliert.
Mit der Umsetzung der europäischen EmpCo-Richtlinie in deutsches Recht müssen Unternehmen, darunter auch Makler:innen und Verwalter:innen, ihre werblichen Aussagen künftig kritisch hinterfragen und nachvollziehbar belegen können. Deutschland hat die Anforderungen der Richtlinie durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in deutsches Recht integriert. Die neuen Regeln zu Umweltversprechen treten am 27. September 2026 in Kraft. Mehrere Werbepraktiken werden in diesem Zusammenhang in die „Schwarze Liste“ des UWG aufgenommen und sind künftig gegenüber Verbraucher:innen unzulässig.
Werden in der Werbung ökologische Eigenschaften einer Immobilie hervorgehoben, müssen die entsprechenden Aussagen künftig besonders sorgfältig und nachvollziehbar formuliert sein. Irreführende oder nicht hinreichend belegbare Umweltaussagen können unzulässig sein. Eine Photovoltaikanlage oder eine Wärmepumpe kann zwar ein Merkmal einer Immobilie sein. Daraus lässt sich jedoch nicht automatisch ableiten, dass das gesamte Gebäude „nachhaltig“ ist. Statt pauschaler Werbeversprechen sollen deshalb überprüfbare Fakten in den Vordergrund rücken. Dazu gehören beispielsweise die Energieeffizienzklasse, die Angaben im Energieausweis, die verbaute Heiztechnik oder durchgeführte energetische Sanierungsmaßnahmen.
Strengere Vorschriften bei Siegeln und Zukunftsversprechen
Wer nicht nur mit eigenen Werbetexten, sondern mit einem Nachhaltigkeitssiegel für eine Immobilie wirbt, muss ebenfalls künftig vorsichtiger sein: Siegel dürfen nicht den Eindruck einer unabhängigen Zertifizierung vermitteln, wenn eine solche nicht auf einem entsprechenden Zertifizierungs- oder Anerkennungssystem beruht. Im Gegensatz zu (selbstgestalteten) reinen Marketing-Labeln kann eine unabhängige Zertifizierung hingegen ein wichtiger Aspekt zur Orientierung für potenzielle Käufer:innen bieten. In diesem Fall handelt es sich um standardisierte Verfahren, bei denen zuvor festgelegte Kriterien geprüft werden. In Deutschland haben sich mehrere Bewertungssysteme für das nachhaltige Bauen etabliert.
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen bietet das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) an. Bis zum 30.6.2026 wurden bereits 2.243 QNG-Siegel für Wohngebäude vergeben. In Deutschland haben sich verschiedene Bewertungssysteme und Zertifizierungsverfahren für nachhaltiges Bauen etabliert. Dazu gehört beispielsweise das DGNB-System der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen.
Auch Zukunftsversprechen wie „Unser Gebäudebestand ist 2030 klimaneutral“ werden an strengere Voraussetzungen geknüpft. Fehlen die hierfür erforderlichen konkreten Verpflichtungen und ein nachvollziehbarer Umsetzungsplan, kann die Aussage als unzulässige irreführende Geschäftspraktik einzustufen sein und wettbewerbsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Kaufinteressent:innen von Immobilien sollten trotz der Regulierungen weiterhin kritisch bleiben und die Immobilienunterlagen genau prüfen oder prüfen lassen. Nur so können sie einen Eindruck davon gewinnen, ob die Immobilie wirklich so nachhaltig ist wie versprochen.
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