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Rauchwarnmelder

 

1.9.2017. Die Umsetzung der Rauchwarnmelder-Pflicht im Haus- und Wohnungseigentum ist ein Lehrstück darüber, wie eine kleine runde Sache zur hochkomplexen Materie aufgeblasen wird. In den Bauordnungen der Bundesländer werden die Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) nicht erwähnt. Angesichts dieser unzureichenden Gesetzeslage schüren Unternehmen und auch Juristen die Angst vor Haftungsrisiken und dem Verlust von Versicherungsschutz. So versuchen sie, WEGs in teure Installations- und Wartungsverträge zu treiben. Muss das sein?

Antworten auf 23 Fragen (FAQs) mit vielen Tipps rund um die Installation und Wartung von Rauchwarnmeldern finden Sie im frisch aktualisierten WiE-Infoblatt zur Rauchwarnmelderpflicht – für Haus und Wohnung, selbstgenutzt oder vermietet. Lesen Sie darin, was in Ihrem Bundesland gilt und wie Sie in Ihrem Haus oder Ihrer WEG zu einer günstigen Lösung kommen, die die Kirche im Dorf lässt. Das 32-seitige PDF-Infoblatt gibt es für Mitglieder von Wohnen im Eigentum e.V. (WiE) kostenlos (jetzt Mitglied werden!). Alle anderen können es für 14,80 Euro inkl. MwSt. im WiE-Shop kaufen.

Aktuell wichtig ist das Thema für alle WEGs in Bayern: Dort läuft am 31.12.2017 die Frist ab, innerhalb derer auch in Bestandsbauten Rauchwarnmelder nachgerüstet werden müssen. In Brandenburg und Berlin haben Eigentümer und WEGs hierfür noch bis Ende 2020 Zeit, können aber natürlich auch jetzt schon handeln. In Sachsen gibt es keine Nachrüstpflicht, doch auch dort sollten Eigentümer freiwillig aktiv werden, weil Rauchwarnmelder an sich sinnvoll sind. In allen anderen Bundesländern besteht die Nachrüstpflicht bereits. Doch WiE weiß, dass es noch viele Hausbesitzer und auch WEGs gibt, die sich bisher nicht mit diesem Thema befasst haben. Hier die 3 wichtigsten WiE-Empfehlungen für Sie:

  1. Ihre WEG sollte keinesfalls vorschnell per Beschluss die Installation und Wartung der Rauchwarnmelder zur Gemeinschaftssache erklären.
  2. Unterscheiden Sie bei WEG-Beschlüssen unbedingt zwischen Installation und Wartung.
  3. Wenn in Ihrem Bundesland die unmittelbaren Haus- und Wohnungsbesitzer (selbstnutzende Eigentümer oder Mieter) für die Wartung zuständig sind, dürfen Sie es dabei belassen - es sei denn, die Wohnungseigentümer möchten hierfür wirklich einen Dienstleister engagieren und sind auch bereit, ihn zu bezahlen.

Ausführliche Erläuterungen hierzu finden Sie im WiE-Infoblatt:
Rauchwarnmelder – Verhältnismäßigkeit von Einsatz und Nutzen oder ein Geschäft mit dem Bedürfnis nach Sicherheit?
Alle weiteren Details dazu lesen Sie hier.