WiE rät: Machen Sie sich Notizen und melden Sie die Anrufer an die Bundesnetzagentur

19.5.2017. Kennen Sie das auch? Sie freuen sich über das Klingeln Ihres Telefons, aber statt eines Bekannten oder Verwandten ist am anderen Ende der Leitung nur ein Verkäufer. Dabei sind solche Werbeanrufe bei Ihnen als Verbraucher verboten – es sei denn, Sie haben zuvor Ihr Einverständnis dazu gegeben. WiE zeigt Ihnen, wie Sie sich gegen diese sogenannten "Cold Calls" zur Wehr setzen.

  • Vorbeugend sollten Sie bei Gewinnspielen oder ähnlichen Aktionen ganz genau das Kleingedruckte lesen. Fast immer verstecken sich darin Angaben wie "Ich bin einverstanden mit Anrufen zu Werbezwecken." Auch die AGBs bei Verträgen sollten Sie immer auf solche Inhalte prüfen. Streichen Sie entsprechende Passagen einfach durch, bevor Sie unterschreiben. Am besten, Sie geben gar keine Telefonnummer an. Eine andere Möglichkeit: Geben Sie statt Ihrer Nummer die Nummer (0 163) 1 73 77 43 an. Wer diese anruft, wird mit einem Anrufbeantworter verbunden und erhält die Ansage, dass ein Telefonat nicht erwünscht ist. Hier lesen Sie mehr darüber.
  • Sie können zudem ein Schutzkonto bei der "Robinsonliste" des Interessenverbandes Deutsches Internet e.V. (IDI) erstellen. Mit einem Eintrag in dieser Liste machen Sie deutlich, dass Sie keine Werbung wollen. Viele Werbetreibende gleichen ihre Aktionen mit dieser Liste ab. Aber Vorsicht: Nutzen Sie keine ähnlichen kostenpflichtigen Angebote, deren Erfolg ist gering!
  • Wenn Sie von einem Werbetreibenden angerufen werden und sich sicher sind, das nicht erlaubt zu haben, können Sie natürlich einfach gleich auflegen. Wollen Sie aber wirkungsvoller dagegen vorgehen, lassen Sie den lästigen Anrufer kurz reden und schreiben Sie dabei möglichst mit: den Namen des Anrufers und den der Firma sowie die Bezeichnung des Produkts oder der Dienstleistung, für die er oder sie wirbt. Fragen Sie genau nach, wenn Sie etwas nicht richtig verstanden haben. Notieren Sie sich auch die Rufnummer (falls nicht unterdrückt).
  • Weisen Sie den Anrufer dann deutlich darauf hin, dass sein Anruf bei Ihnen verboten und zudem von Ihnen unerwünscht ist. Verlangen Sie die Löschung Ihrer Daten. Anschließend schreiben Sie sich auch noch das Datum und die Uhrzeit des Anrufs auf und fertigen Sie ein kurzes Protokoll des Gesprächs.
  • Jetzt direkt (oder wenn sich die Firma nicht an Ihr Verlangen hält und Sie erneut anruft) können Sie den unerwünschten Anruf bei der Bundesnetzagentur melden. Diese kann bis zu 300.000 Euro Bußgeld an Anrufer verhängen, die das Verbot der Cold Calls nicht beachten. Ihre Beschwerde können Sie entweder am Telefon unter 0291-9955-206 vortragen oder per E-Mail an rufnummernmissbrauch@bnetza.de senden. Oder Sie geben Ihre Beschwerde direkt online ab. Hier gelangen Sie zu dem entsprechenden Formular.
  • Auch die Wettbewerbszentrale nimmt Beschwerden entgegen. Bei Absendung müssen Sie eine eidesstattliche Versicherung abgeben. Hier geht es zum Formular.
  • Sie erhalten immer wieder unerwünschte Anrufe eines bestimmten Unternehmens? Notieren Sie die Nummer des Anrufers und sperren Sie diese. Am Festnetz-Telefon geht das über den Menüpunkt “Rufsperre”, am Mobiltelefon über eine Software wie “Call Blocker”. Einige Telefongesellschaften bieten auch die Möglichkeit, den Anschluss für unterdrückte Rufnummern sperren zu lassen. In ganz hartnäckigen Fällen können Sie zudem die Möglichkeit des Providers nutzen, eine Fangschaltung einzurichten (dies ist jedoch leider kostenpflichtig).
  • Sind Sie am Telefon einen Vertrag eingegangen, den Sie nun bereuen? Dann widerrufen Sie ihn, und zwar am besten per Einwurf-Einschreiben! Als Verbraucher können Sie das bei am Telefon geschlossenen Verträgen in der Regel innerhalb von zwei Wochen. Diese Frist beginnt erst, wenn Sie schriftlich über Ihr Recht dazu belehrt wurden. Ist das nicht passiert, können Sie auch noch später widerrufen.
  • Sollte der Anrufer trotzdem unberechtigte Forderungen stellen, können Sie sich mit Hilfe eines Musterbriefes der Verbraucherzentrale dagegen wehren. Hier können Sie ihn herunterladen. Einen Musterbrief speziell für Forderungen von Gewinnspielanbietern finden Sie hier.