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Gabriele Heinrich im Gespräch mit Franz Müntefering

Barrierefreiheit und Wohnungseigentum - das geht ohne WEGesetz-Reform schwer zusammen. Darauf machte WiE beim 12. Deutschen Seniorentag der BAGSO aufmerksam: WiE-GF Gabriele Heinrich im Gespräch mit dem BAGSO-Vorsitzenden Franz Müntefering über Sturzprävention.

 

Vom 28. bis 30 Mai fanden auf dem 12. Deutschen Seniorentag der BAGSO unter dem Motto „Brücken bauen“ mehr als 200 Veranstaltungen rund um das Themen Älterwerden statt. Auch Wohnen im Eigentum e.V. war vertreten und stellte sich Teilnehmerfragen rund um das Wohnen im Alter in einer Eigentumswohnung. WiE-Geschäftsführerin Gabriele Heinrich, der Fachanwalt für Erbrecht und Notar Heinz-Günther Meiwes und WiE-Referentin Sabine Feuersänger schilderten Erfahrungen und machten den besonderen Informations- und Beratungsbedarf deutlich.

Die wesentlichen Ergebnisse und Merksätze:

  • Wer sein Haus verkauft und sich eine Wohnung zulegt, kauft einen Anteil am Gemeinschaftseigentum; für dieses ist er gemeinschaftlich mit den anderen zuständig, organisatorisch wie finanziell. Das darf nicht übersehen oder gar vergessen werden!
  • Betreutes Wohnen ist zwar im Moment ein gutes Geschäftsmodell, doch das kann sich auf einem entspannten Wohnungsmarkt mit weniger Senioren ändern. Auf Details im Kaufvertrag und in der Teilungserklärung ist unbedingt zu achten!
  • Nach mehrheitlicher Teilnehmermeinung sind Maßnahmen zur Barrierefreiheit zwar wünschenswert, in den WEGs aber kaum durchzusetzen. Es fehlt bei den – noch nicht betroffenen – Wohnungseigentümern an Einsicht, Mehrheiten sind schwer zu beschaffen. In diesem Feld besteht gesetzlicher Regelungsbedarf.
  • Es gibt aus Sicht der Wohnungseigentümer überhaupt keinen Grund, einer professionellen Verwaltung, die gewerblich tätig ist, eine Entlastung auszusprechen. Die Nichterteilung der Entlastung ist kein Ausdruck von Misstrauen, sondern sichert der WEG wichtige gesetzliche Rechte.
  • Selbstgenutztes Wohneigentum ist sogenanntes Schonvermögen, das staatlicherseits nicht angetastet werden darf, um z.B. Pflegeleistungen zu finanzieren. Annäherungswert: Bis 80 m² stehen jeder Person zu, ohne dass die Wohnung beliehen oder gar verkauft werden muss.

 

Das ausführliche Protokoll zu dieser Veranstaltung finden Sie hier:
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