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27.4.2017. Sie sind auf der Suche nach städtischem Bauland oder einer Eigentumswohnung in der Stadt? Hier könnte das Angebot bald größer werden. Denn Bundestag und Bundesrat haben die Novelle des Bauplanungsrechts verabschiedet und damit unter anderem den Kommunen mehr Spielraum bei der Ausweisung von Bauland gegeben. In stark verdichteten städtischen Gegenden oder in Gewerbegebieten können Kommunen künftig die neue Baugebietskategorie "Urbanes Gebiet" ausweisen. Dort sind Wohngebäude, Geschäfts- und Bürogebäude, Einzelhandelsbetriebe, Gaststätten, Hotels und andere Gewerbebetriebe zulässig. Es darf dichter und höher gebaut werden als in einem Mischgebiet. Auf diese Weise können Kommunen das Bauen und Aufstocken von Häusern auch dort erlauben, wo es zuvor nicht möglich war. Das wiederum könnte den Druck vom Markt nehmen und verhindern, dass Preise für Häuser und Wohnungen immer höher klettern.

Wenn Sie im "Urbanen Gebiet" bauen oder dort einziehen möchten, sollten Sie aber wissen, dass es lauter werden könnte als anderswo. Denn in Bezug auf Gewerbelärm wurden in der immissionsschutzrechtlichen Verwaltungsvorschrift "TA Lärm" die Richtwerte des "Urbanen Gebiets" gegenüber dem Mischgebiet um drei Dezibel erhöht. Im "Urbanen Gebiet" darf es tagsüber bis 63 Dezibel laut werden. Zum Vergleich: 60 Dezibel entsprechen der Lautstärke eines normalen Gespräches oder dem Geräusch eines Rasenmähers aus zehn Metern Entfernung. 70 Dezibel laut ist ein Staubsauger oder ein Fön aus geringer Entfernung. Die Kommunen sind aber frei, strengere Richtwerte festzulegen – fragen Sie nach, wie dies bei Ihnen gehandhabt werden wird.

Eine andere, vorübergehende Neuerung im Bauplanungsrecht: Um Planungsverfahren für den Wohnungsbau zu beschleunigen, dürfen Bebauungspläne in einem beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Dies gilt nur für Flächen, die sich an Ortsteile anschließen, die im Zusammenhang bebaut sind. Die Regelung ist bis zum 31. Dezember 2019 befristet.

Das Gesetz tritt nach der noch ausstehenden Verkündung in Kraft.