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Der Verbraucherverband wohnen im eigentum e. V. gibt Auskunft, was die Eigentümer jetzt trotzdem tun können und sollen

26.11.2014. Ende 2013 wurde bekannt, dass die Hausverwaltung Feldmann in Königswinter bei Bonn Gelder der Eigentümer von rund 3000 Wohnungen mutmaßlich veruntreut hat. Folge: Verluste in Millionenhöhe. Was von den Geldern der Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) noch da ist, liegt auf einem Sperrkonto der Sparkasse KölnBonn – unerreichbar für die Eigentümer. Sie wissen nicht mal, wie viel es ist. Auf Hilfe zur Klärung und Durchsetzung ihrer Ansprüche können die Eigentümer derzeit nicht setzen.

 

Die Sparkasse schweigt, die Strafverfolger ermitteln und ermitteln und ermitteln

Sparkasse KölnBonn Sie trifft eine – zumindest moralische – Mitverantwortung an dieser Situation. Trotz Beschwerden von Wohnungseigentümern hat die Sparkasse über Jahre hinweg nicht darauf reagiert, dass der Verwalter WEG-Gelder in hohen Summen auf - für diesen Zweck unüblichen - teilweise gefälschten Sparbüchern auf seinem Namen (also auf sogenannten Treuhandkonten) deponierte. Von diesen Sparbüchern nahm er Überweisungen und Lastschrifteinzüge vor, was ebenfalls nicht banküblich ist, so die Auskunft anderer Banken. Vor allem aber schob Feldmann die WEG-Rücklagen in großem Umfang zwischen den Sparbüchern verschiedener WEGs hin und her – eine offensichtlich fragwürdige Praxis, die der Sparkasse hätte auffallen müssen.

Als die Sache Feldmann aufflog, war die Sparkasse nicht in der Lage, die Gelder auf den Treuhandkonten den einzelnen WEGs zuzuordnen. Sie transferierte sie auf ein Sperrkonto und beauftragte eine Kölner Anwaltskanzlei, die Zuordnung zu klären. Die arbeitet seit Monaten daran, Ergebnisse sind nicht bekannt. Anfragen von Eigentümern werden abgewehrt.

Die Sparkasse lehnt gegenüber den Eigentümern der Gelder jede Auskunft über die auf dem Sperrkonto lagernde Gesamtsumme oder einzelne Konten ab. Sie beruft sich auf das Bankgeheimnis, von dem sie nur der Kontoinhaber, also der Verwalter Feldmann, entbinden könne, der das offenbar nicht tut.

Die Sparkasse unternimmt nichts, um den Eigentümern Orientierung zu bieten und bei der Aufklärung zu unterstützen. Irgendeine Mitverantwortung weist sie zurück.

Staatsanwaltschaft Bonn Nach zahlreichen Strafanzeigen gegen Feldmann ab Sommer 2013 hat die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren eröffnet. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse wären für die Eigentümer eine große Hilfe bei Verfolgung ihrer Ansprüche. Doch bislang sind keine Erkenntnisse in Sicht.

Obwohl der Fall spätestens im November 2013 an die Öffentlichkeit kam und betroffene Eigentümer die Vorwürfe auf einer von wohnen im eigentum organisierten Veranstaltung am 12. Dezember 2013 konkretisierten, wurde erst am 29. Januar 2014 eine Hausdurchsuchung bei Feldmann durchgeführt. Derzeit teilt die Staatsanwaltschaft mit, ihre Ermittlungen liefen, ein Ende sei wegen des umfangreichen Materials nicht abzusehen. Aber erst danach können die Anwälte der Eigentümer die Akten einsehen.

 

Vorbereitet sein auf den Tag X - Das sollten Eigentümer bis dahin tun

Zwar wird die Sparkasse KölnBonn kann nicht ewig auf ihrem Sperrkonto und den Restgeldern sitzen bleiben können. Aber Fakt ist ebenso: es wird keine Einladung der Sparkasse zum Geldabholen geben.

Die betroffenen WEGs sollten deshalb schon jetzt prüfen, was zu tun ist, wenn die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen beendet sein werden. Auf diesen Tag X müssen die WEGs vorbereitet sein.

 

wohnen im eigentum e.V. empfiehlt:

Beweise Soweit noch nicht geschehen, alle Informationen und Unterlagen rund um den Fall Feldmann sammeln und als Beweise sichern. Vor allem die Forderungen gegen die Verwaltung Feldmann müssen dokumentiert und belegt werden, aber auch das Verhalten – und mögliche Fehlverhalten – der Sparkasse. Es stehen natürlich Überlegungen im Raum, diese wegen Mitverantwortung auf Schadensersatz zu verklagen. Je mehr Zeit vergeht, desto schwieriger wird die Beweissicherung.

Beschlüsse Die einzelnen WEGs könnten jetzt schon beschließen, dass ihre jetzige Verwaltung bei einer bestimmten Sachlage am Tag X soweit notwendig gerichtliche Schritte einleitet. Das erlaubt eine schnelle Reaktion ggf. ohne kurzfristige Eigentümerversammlung. WEGs könnten auch Vorsorge-Beschlüsse fassen, dass sie z.B. bei hinreichenden Verdachtsmomenten von der Sparkasse Schadensersatz fordern werden. Diese Vorsorge-Beschlüsse können ggf. verhindern, dass die Eigentümer das Interesse verlieren oder Neueigentümer dies ablehnen.

Druck Der Sparkasse sollte mit wiederholten Sachstandsanfragen oder Auskunftswünschen durch Verwalter, Beiräte oder Eigentümer deutlich gemacht werden, dass das Interesse an der Sache weiter besteht. Gegenüber der Staatsanwaltschaft geschieht das am besten durch wiederholte Anträge von Rechtsanwälten auf Akteneinsicht.

Wachsamkeit Die Anfragen der Rechtsanwälte stellen auch sicher, dass die WEGs rechtzeitig vom Tag X erfahren. Dann müssen die WEGs aktiv werden.

wohnen im eigentum Informieren Sie uns über den Stand in Ihrer WEG und Ihnen bekannte Entwicklungen in Sachen Feldmann. Das ermöglicht es wohnen im eigentum, die WEGs mit Informationen und Öffentlichkeitsarbeit zu unterstützen.

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