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WiE empfiehlt: BAFA-Zuschuss von bis zu 1.100 € für Energieberatung nutzen

1.2.2016 Effizienzlabel sind schon seit September Pflicht für Heizgeräte, die neu in den Vertrieb gehen. Jetzt sollen auch Heizkessel etikettiert werden, die älter sind als 15 Jahre. Sie müssen sich aber nicht selbst darum kümmern. Der Aufkleber wird von Heizungsinstallateuren oder Schornsteinfegern angebracht, die Ihre Heizung warten. Auch manche Energieberater können die Etiketten aufkleben. Beachten Sie: Die Etikettierung ist staatlich gefördert und deshalb für Sie als Hausbesitzer/in oder Ihre Wohnungseigentümergemeinschaft kostenlos. Installateure oder Schornsteinfeger dürfen dafür keine Gebühren in Rechnung stellen.

Effizienzklassen von A++ bis E

Ziel des Labels ist, Sie als Eigentümer/in darüber zu informieren, wie effizient der Wärmeerzeuger in Ihrem Haus ist. Ähnlich wie bei Haushaltsgeräten werden Effizienzklassen von A++ als beste und E als schlechteste Einstufung vergeben. In den nächsten Jahren sollen schrittweise rund 13 Millionen alte Heizkessel mit einem entsprechenden Aufkleber versehen werden. In diesem Jahr ist die Etikettierung noch freiwillig. Ab 2017 sind die Bezirksschornsteinfeger verpflichtet, Geräte, die noch keinen Aufkleber haben, Jahrgang für Jahrgang schrittweise zu etikettieren. Aber Achtung: Über den Energieverbrauch Ihres Hauses sagt das neue Label allerdings nichts aus! Denn der hängt auch immer davon ab, wie gut Ihr Gebäude gedämmt ist.

Kein Zwang zum Heizungstausch

Auch wenn das neue Label Ihrer Heizung eine schlechte Effizienz bescheinigt, sind Sie nicht verpflichtet, sie auszutauschen. Die Bundesregierung will mit der Etikettierung nach eigenen Angaben lediglich erreichen, dass Verbraucher leicht verständlich einen Überblick über den Zustand ihres alten Heizkessels bekommen. Dazu erhalten Sie mit der Etikettierung Ihrer Heizung eine Broschüre des Bundeswirtschaftsministeriums mit Informationen zum Label sowie Hinweisen auf eine Energieberatung. Ziel der Bundesregierung ist es, Haus- und Wohnungseigentümer damit auf Energiesparpotentiale aufmerksam zu machen und sie zum Austausch alter Heizgeräte gegen sparsamere Kessel zu motivieren. Denn der Bestand an Heizanlagen in deutschen Immobilien ist in die Jahre gekommen. Das durchschnittliche Alter der Geräte liegt bei 17,6 Jahren, mehr als ein Drittel ist sogar älter als 20 Jahre.

Wann die Heizanlage erneuert werden muss

Ein Austausch des Heizgerätes kann lediglich dann verpflichtend sein, wenn das Baujahr vor 1987 liegt. Die Energieeinsparverordnung verbietet in der Regel den Betrieb von Heizungen, die älter als 30 Jahre sind. Es gibt jedoch einige Ausnahmen: So sind etwa Hauseigentümer ausgenommen, wenn sie seit mindestens Februar 2002 im eigenen Haus wohnen oder Heizungen unter vier Kilowatt Leistung betreiben.

Fachkundige, unabhängige Beratung – mit Zuschuss!

Wohnen im Eigentum e.V. empfiehlt: Wenn Sie eine Heizungsmodernisierung planen, lassen Sie sich unbedingt unabhängig und fachkundig beraten. Als Mitglied profitieren Sie von unserer kostenfreien telefonischen Erstberatung oder auch der erweiterten Bauberatung durch Dipl.-Ing. Birgit Thielmann (Architektin und Gebäudeenergieberaterin BAFA).

Energieberatung bieten auch die Verbraucherzentralen. Vom Bundesamt für Wirtschafts- und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gibt es außerdem einen Zuschuss, wenn ein zertifizierter Energieberater zu Ihnen ins Haus kommt. Der beträgt 60 Prozent der förderfähigen Beratungskosten und maximal 800 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern sowie 1.100 Euro bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.