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01.02.2016 Die Zahl der Einbrüche in Deutschland steigt seit Jahren kontinuierlich an. Doch noch nicht einmal 16 Prozent der zuletzt jährlich mehr als 150.000 Diebstähle in Privat- oder Geschäftshäusern werden aufgeklärt. Kein Wunder also, dass der Staat ein Interesse daran hat, dass sich die Bürger besser schützen. Seit Ende vergangenen Jahres können Haus- und Wohnungseigentümer, aber auch Mieter, bei der Förderbank KfW zehn Prozent der Handwerker- und Materialkosten zurück bekommen, wenn sie zumindest 2.000 Euro in den Einbruchschutz investieren.

Der Staat zahlt mit für Ihren Einbruchschutz

Maximal werden Kosten in Höhe von 15.000 Euro bezuschusst. Je nach Höhe der Ausgaben beträgt die Förderung mindestens 200 und höchstens 1.500 Euro. Gefördert werden neben dem Einbau einbruchhemmender Fenster, Türen, Gitter und Rollläden auch Alarmanlagen, Kamerasysteme oder Gegensprechanlagen. Voraussetzung ist, dass die Arbeiten von einem Fachbetrieb vorgenommen werden.

Schwachstellen im Haus: So schieben Sie Einbrechern einen Riegel vor

Typische Schwachstellen im Haus sind zum Beispiel Türblatt, Zarge oder Verglasung der Haustür. Die KfW fördert einbruchhemmende Türen, bei denen diese Stellen besonders verstärkt sind. Zusätzlich können Sperrbügel an der Innenseite der Tür sowie spezielle Türschlösser angebracht werden. Die Polizei empfiehlt vor allem für das Erdgeschoss und Souterrain besonders fest in der Wand verankerte Fenster mit besonders stabiler Rahmenkonstruktion, Glasscheiben aus Sicherheitsglas und abschließbare Griffe. Achten Sie beim Kauf von neuen Fenstern und Fenstertüren auf die angegebenen Widerstandsklassen. Förderfähig sind Fenster ab Widerstandsklasse RC2 nach DIN EN 1627. Lesen Sie zum Einbruchschutz auch die Tipps auf unserer Website.

WiE-Tipps für den Förderantrag:

Den Förderantrag stellen Sie direkt bei der KfW. Achtung: Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten eingereicht werden. Für bereits begonnene oder abgeschlossene Arbeiten bekommen Sie keine Zuschüsse mehr.

Wenn Sie einen altersgerechten Umbau Ihrer Wohnung planen, denken Sie auch über den Einbruchschutz nach. Denn beide Maßnahmen werden auch kombiniert gefördert. Wenn Sie zugleich in barrierefreie Umbauten und den Einbruchschutz investieren, erhöht sich der maximal mögliche Zuschuss auf bis zu 5.000 Euro. Im Bereich des altersgerechten Umbaus werden zum Beispiel der Einbau einer bodengleichen Dusche, die Verbreiterung von Türen, Grundrissänderungen oder schwellenlose Hauseingangs- und Wohnungstüren gefördert.