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12.5.2016. Mit der Novelle Energieeinsparverordnung (EnEV) 2017 ist noch in diesem Jahr zu rechnen. In ihr sollen EnEG (Energieeinsparungsgesetz) und EEWärmeG (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz) zusammengeführt und aufeinander abgestimmt. Erwartet werden Verschärfungen den Bereichen Neubau, Bestandsbauten und erneuerbare Energien, um einen verbesserten „Klimaschutz“ zu erreichen.

 
Achtung: Auch die Ausnahmen/Befreiungen von Nachrüstungsverpflichtungen für selbstgenutzte Ein- und Zweifamilienhäusern im Bestand sollen abgeschafft werden, was für Sie als Haus- und Wohnungseigentümer dann teuer werden könnte. Allerdings prüft das Bundesbauministerium derzeit noch, wie sich die bisherigen Vorschriften auf die Wohnbaukosten auswirken. Denn zwischen 2009 und 2014 kam es im Bereich Wohngebäudeneubau zu Mehrkosten in Höhe von 14 %. Die Energiesparauflagen trugen maßgeblich zur Verteuerung der Baustoffe und allgemeinen Baukosten bei. Ob sich diese Mehrkosten in Form von Einsparung von Energie- und vor allem Heizkosten armortisieren, wird ebenfalls untersucht.

Für Neubauten gelten erhöhte Anforderungen bereits laut der EnEV 2014 ab Bauantrag oder Bauanzeige mit Stichtag 1.1.2016 (verwirrend: da es die offizielle EnEV 2016 nicht gibt, spricht man jetzt von der „EnEV ab 2016“; diese Bezeichnung werden Sie auch in aktuellen Baubeschreibungen finden). Danach müssen gegenüber der EnEV 2014

  • der Jahres-Primärenergiebedarf (er bildet die Energieeffizienz des Gebäudes ab) um weitere 25 % reduziert werden und
  • der Höchstwert des Verlusts über die wärmeübertragende Umfassungsfläche (Transmissionswärmeverlusts) um ca. 20 Prozent unterschritten werden.
  • Zudem wird Strom als Primärenergie besser bewertet (Verringerung des Primärenergiefaktors für Strom auf 1,8; der Faktor gibt an, wie viele Kilowattstunden im Vorfeld notwendig sind, damit eine Kilowattstunde im Gebäude ankommt).

 

Kostenfreie Erstberatung zur EnEV für WiE-Mitglieder

Sie haben Fragen dazu, was die einzelnen Auflagen in Ihrem Fall bedeuten? Oder Sie bezweifeln, dass Ihr Bauträger bzw. Bauunternehmen sich an die Vorschriften hält? WiE-Architektin Birgit Thielmann berät Sie als Mitglied kostenfrei zum weiteren Vorgehen: Dienstags und donnerstag von 10:00 bis 14:00 Uhr, Tel.-Nr.: 0228 30 41 26 75

 

WiE-Tipps für energiesparendes Verhalten

„Wie hoch Ihre Energiekosten tatsächlich sind, hängt natürlich auch vom eigenen Verhalten ab“, sagt Birgit Thielmann, Architektin für den Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum e.V. Drei Tipps hierzu, die leicht umsetzbar sind:

  • Mehrmals am Tag stoßlüften. Die Fenster sollten in Heizperioden nicht zum Lüften gekippt werden und ansonsten geschlossen bleiben.
  • Bei kälter werdenden Außentemperaturen die Kleidung im Hausinneren anpassen: Weniger heizen, mehr Kleidung tragen.
  • Elektrogeräte nach Möglichkeit nicht auf Standby schalten.