29.6.2017. Der Sommer bringt auch Nachteile mit sich: Vor allem in den oberen Geschossen heizt die Sonne die Wohnräume oft mehr auf, als es den Bewohnern lieb ist. Am besten verhindern können Eigentümer das mit Außenjalousien oder Markisen, erklärt WiE-Architektin Birgit Thielmann. Mit Innenjalousien und Gardinen einfach nur die Sonne auszusperren, bringt nicht den gewünschten Effekt. Hier lesen Sie, warum das so ist. Aber Vorsicht: Als Wohnungseigentümer brauchen Sie für bauliche Maßnahmen, die das Gemeinschaftseigentum berühren, die Zustimmung der WEG.

Das Anbringen von Rollläden an Ihren Fenstern oder Balkontüren ist eine bauliche Veränderung von Gemeinschaftseigentum, ebenso wie die nachträgliche Montage eines Rollladenkastens. Dieser Einbau verändert das optische Gesamtbild des Hauses und betrifft damit auch alle anderen Eigentümer. Lassen Sie Ihren Antrag auf einen Zustimmungsbeschluss zu Ihrem gut ausgearbeiteten Vorhaben auf die Tagesordnung der nächsten Eigentümerversammlung setzen. Stimmt die WEG – ggf. unter Auflagen – mehrheitlich zu, warten Sie noch einen Monat ab, bevor Sie mit der Baumaßnahme beginnen. Denn die bauliche Veränderung darf nicht erfolgen, wenn einer Ihrer Miteigentümer den Zustimmungsbeschluss der WEG noch anficht, weil er nicht einverstanden ist.

Wollen Sie etwa im Erdgeschoss wegen der Einbruchsgefahr Rollläden montieren oder fügt sich Ihre Maßnahme ganz unauffällig in das Gesamterscheinungsbild der Wohnanlage ein, kann es jedoch sein, dass alle übrigen Eigentümer Ihre Maßnahme dulden müssen. Zudem gilt: Rollläden oder Markisen in der gesamten Wohnanlage kann die Eigentümergemeinschaft als Modernisierung – also mit doppelt qualifizierter Mehrheit auch gegen den Willen Einzelner – beschließen, wenn die Wohnqualität steigt. Der Beschluss kann auch auf einzelne Hausseiten beschränkt werden, z.B. die Südfassade.

Für die Installation eines Klimageräts bzw. einer Klimaanlage in oder vor einem Fenster sowie an der Fassade oder für Markisen gilt das Gesagte übrigens ebenfalls.

Lesen Sie hierzu den WiE-Ratgeber: „Der Modernisierungs-Knigge für Wohnungseigentümer - Spielregeln für den Umgang mit Menschen und Paragrafen bei der Instandhaltung, Modernisierung und Sanierung von Wohnungseigentumsanlagen“.

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