Das waren die Tops und Flops für Haus- und Wohnungseigentümer

5.9.2017. Die 18. Legislaturperiode geht zu Ende. Aus diesem Anlass hat Wohnen im Eigentum e.V. (WiE) für Sie die Tops und Flops der Gesetzesänderungen des Bundestags der Jahre 2013 bis 2017 aus Sicht der Haus- und Wohnungseigentümer zusammengefasst.

Top:

Das neue Bauvertragsrecht stärkt ab 2018 Ihre Rechte als Verbraucher.

So haben Sie als Verbraucher künftig das Recht, den Bauvertrag innerhalb von zwei Wochen zu widerrufen. Zudem muss der Bauunternehmer Ihnen als Verbraucher vor Abschluss des Vertrages eine schriftliche Baubeschreibung zur Verfügung stellen. Außerdem dürfen Abschlagszahlungen künftig 90 Prozent der Gesamtvergütung nicht übersteigen. Und Sie haben als Baukunde in Zukunft einen Anspruch auf Herstellung und Herausgabe aller Unterlagen, die Sie für Behörden oder auch zur Erlangung eines Kredits benötigen, um die Einhaltung von öffentlich-rechtlichen Vorschriften nachzuweisen.

WiE hat viele der Änderungen über Jahre gefordert und im Vorfeld der Gesetzesänderungen mehrere Stellungnahmen abgegeben. Mehr zu den Änderungen lesen Sie hier.

Keine optimale Lösung:

Im 2016 in Kraft getretenen Verbraucherstreitbeilegungsgesetz wurden auch Wohnungseigentümer berücksichtigt. Für Streitigkeiten aus Verträgen von WEGs mit Unternehmen (z.B. Verwaltung, Handwerker) ist nun die neue Universalschlichtungsstelle in Kehl zuständig.

Bei diesem Gesetzgebungsverfahren hat WiE mit der Aktion "Genug geklagt" die Klarstellung erreicht, dass auch Schlichtungsverfahren zwischen WEGs und Unternehmen als Streitigkeiten aus einem Verbrauchervertrag vom Gesetz erfasst sind. Fast 2.500 Unterschriften von Eigentümern und anderen Interessierten hat WiE-Geschäftsführerin Gabriele Heinrich der Vorsitzenden des Bundestagsausschusses für Recht und Verbraucherschutz Renate Künast übergeben und so dafür gesorgt, dass der Gesetzgeber die Wohnungseigentümer nicht vergisst. Nicht umgesetzt wurde allerdings die Forderung, die Streitschlichtung auf alle relevanten Bereiche auszuweiten und praxistauglich zu regeln. Mehr zu diesem Thema lesen Sie hier.

Flop:

Wer nichts wird, wird weiterhin Wirt – oder Verwalter! Verwalter benötigen nach vom Bundestag beschlossenen Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienverwalter und Makler immer noch keine fachgerechte Berufsausbildung und müssen keine Sachkunde nachweisen - auch für Quereinsteiger bleibt der Beruf offen. WiE hatte einen Sachkundenachweis gefordert. Mehr dazu lesen Sie in diesem Kommentar von Gabriele Heinrich, der im Berliner "Tagesspiegel" erschienen ist. Immerhin gibt es künftig zumindest eine Erlaubnispflicht nach § 34c Gewerbeordnung. Mehr dazu hier.

Im Zahlungskontengesetz hat der Bundestag im Jahr 2016 die Forderungen der Wohnungseigentümer nach mehr Sicherheit und Transparenz für WEG-Konten nicht berücksichtigt. Damit wurde eine Chance verpasst, den Verbraucherschutz für WEGs zu verbessern. WiE hatte gefordert, die Pflicht zur Anlage von WEG-Geldern auf Eigenkonten mit der WEG als Kontoinhaberin ins ZKG aufzunehmen. Außerdem sollten Geldinstitute dazu verpflichtet werden, Wohnungseigentümern durch entsprechende Dienste und Informationen die Kontrolle ihrer Konten zu erleichtern. Mehr dazu lesen Sie hier. Immerhin: Die WiE-Aktion "Wir müssen leider draußen bleiben" hat für einigen Wirbel gesorgt. Wohnungseigentümer hatten rund 2.000 Mails an Bundestagsabgeordnete geschickt, um auf die Problematik hinzuweisen.