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11.01.2019. Seit 1. Januar ist in Nordrhein-Westfalen eine neue Landesbauordnung (BauO NRW 2019) gültig. Eines der Ziele ist es, die Barrierefreiheit von Neubauten zu verbessern. Auch der Wohnungsbau soll damit gefördert werden.

Die Vorschriften zur Barrierefreiheit werden für Neubauten im nordrhein-westfälischen Bauordnungsrecht neu gefasst. Neu ist, dass jeder Aufzug in Wohngebäuden mit mehr als drei oberirdischen Geschossen von der öffentlichen Verkehrsfläche und von allen Wohnungen in dem Gebäude aus barrierefrei erreichbar sein muss. Bisher galt dies nur für „zur Aufnahme von Rollstühlen bestimmte Aufzüge.“

In  Mehrfamilienhäusern (Gebäudeklassen 3 bis 5) müssen Wohnungen jetzt barrierefrei und “eingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar sein.” Erstmals wird zudem der nachträgliche Einbau von Treppenliften geregelt (§34).

Für Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen in Bestandsimmobilien gelten die neuen Vorschriften der Barrierefreiheit nicht.

Wohnen im Eigentum (WiE) empfiehlt grundsätzlich: Lassen Sie vor dem Immobilienkauf einen Experten Ihren Bauträger-, Bau- oder Kaufvertrag oder die Baubeschreibung von einem Experten prüfen. Gerne vermitteln wir Ihnen, wenn Sie Mitglied sind, eine kostenpflichtige Vertragsprüfung durch einen Sachverständigen oder Rechtsanwalt.

Garagen, Terrassenüberdachungen, Balkonverglasungen und -überdachungen und Wintergärten dürfen jetzt genehmigungsfrei errichtet werden, d.h. es ist dafür keine Baugenehmigung mehr erforderlich. Allerdings sind dabei in der Landesbauordnung enthaltenen Vorgaben zu beachten. Grundsätzlich gilt: Als Bauende sind Sie dafür verantwortlich, dass die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden. Lassen Sie sich daher am besten von Ihrer Stadt bzw. Ihrer Kommune im Vorfeld beraten, um auf der sicheren Seite zu sein.

§ 6 Abstandsflächen weist neue Regelungen auf, welche die Nachverdichtung sowie die Aufstockung und den Ausbau von Wohngebäuden erleichtern, so das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung in Nordrhein-Westfalen. Damit will die Landesregierung den rechtlichen Rahmen für “mehr Wohnungsbau” setzen, um den Mangel an Wohnraum zu entschärfen.

Was sich sonst noch ändert, können Sie hier nachlesen: Landesbauordnung

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