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28.4.2016. Kommt der Schornsteinfeger, können Sie seine Arbeiten als haushaltsnahe Handwerkerleistungen (§ 35a EStG) von der Steuer absetzen. Jetzt hat das Bundesfinanzministerium klargestellt, dass dies nicht nur für Kehr-, Reparatur- und Wartungsarbeiten gilt. Den Abzug erhalten Sie auch für Mess- oder Überprüfarbeiten einschließlich der Feuerstättenschau (BMF-Schreiben, Az. IV C 4 - S 2296 - b/07/0003 :007). Dazu der Steuerberater-Verband e.V. Köln: „Die Ermäßigung beträgt 20 % der Arbeitskosten einschließlich der Fahrt- und Maschinenkosten, höchstens 1.200 €, die direkt von der Steuerschuld abgezogen werden kann. Dafür muss eine Rechnung vorliegen und die Zahlung auf das Konto des Leistungserbringers erfolgen.“

 

26 Euro Steuern sparen (Beispiel)

Ein Schornsteinfeger berechnet für die Feuerstättenschau z.B. 50 Euro und für Kehr- und Wartungsarbeiten noch einmal 80 €. Diesen Gesamtbetrag von 130 € führen Sie in Ihrer Steuererklärung als bezahlte haushaltsnahe Handwerkerleistung an. Dann zieht das Finanzamt 20 % davon, also 26 Euro, direkt von Ihrer Steuerschuld ab.

 

4 WiE-Tipps zu haushaltsnahen Handwerkerleistungen

  1. Machen Sie die vollen Arbeitskosten des Schornsteinfegers geltend, und zwar ab sofort für alle Steuerjahre, zu denen Sie noch keine Steuererklärung abgegeben haben. Als Hauseigentümer haben Sie die Rechnung des Schornsteinfegers ohnehin in Ihrer Hand. Für Wohnungseigentümer zählt die Einzelabrechnung der Verwaltung, in der Ihr Anteil an den Schornsteinfegerkosten ausgewiesen ist.
  2. Achtung: Barzahlung kostet den Steuerabzug! Verlangen Sie von dem Schornsteinfeger eine ordentliche Rechnung und überweisen Sie den Betrag auf sein Konto bzw. lassen Sie das von Ihrer Verwaltung erledigen. Da auch der Schornsteinfeger die Steuervorschriften kennt, wird er nichts anderes verlangen.
  3. Der Höchstbetrag von 1.200 € gilt insgesamt für alles haushaltsnahen Handwerkerleistungen, die Sie in einem Jahr geltend machen. Er deckt somit begünstigte Arbeitskosten des Schornsteinfegers und anderer Fachhandwerker in Höhe von insgesamt bis zu 6.000 € ab. Zahlen Sie in einem Jahr mehr mehr, gibt es dafür dann keine weitere Steuerermäßigung.
  4. Welche weiteren Handwerkerleistungen Sie am besten wie absetzen können, erfahren Sie hier unter Steuern sparen mit haushaltsnahen Dienstleistungen

Hausbesitzer und Wohnungseigentümergemeinschaften können den Schornsteinfeger übrigens frei wählen. Welche Regeln gelten und wie oft er kommen muss, lesen Sie hier.