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28.11.2017. Etwa elf Monate nach Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft hat das Landgericht Bonn ein Strafverfahren gegen Herbert Feldmann eröffnet. Dem ehemaligen Verwalter werden 459 Fälle der Untreue im Jahr 2013 vorgeworfen.1 842 365 Euro soll er in dieser Zeit veruntreut haben – Geld von 108 Eigentümergemeinschaften. Gabriele Heinrich ruft geschädigte Eigentümer und andere Interessierte auf, die Gerichtsverhandlungen gegen Feldmann zu verfolgen. "Zeigen Sie Präsenz! Es geht um Ihr Geld", so die WiE-Geschäftsführerin.

Die Verhandlungen sind öffentlich, jeder kann dort als Zuhörer erscheinen. Dienstag, der 5. Dezember und Freitag, der 8. Dezember sind nach Auskunft des Pressedezernenten des Landgerichtes Bonn Bastian Sczech die nächsten Termine. In diesem Jahr soll zudem noch am 15. und 22. Dezember verhandelt werden. Im kommenden Jahr wird dann am 5., 12., 16., 26. und 30. Januar fortgesetzt. Das Verfahren wird sich darüber hinaus noch länger hinziehen: Insgesamt hat das Gericht bis Ende April kommenden Jahres noch etwa zehn weitere Termine vorgesehen.

Das Gericht befindet sich in der Wilhelmstraße 21 bis 23 in Bonn. Zu welcher Uhrzeit und in welchem Saal die Verhandlungen stattfinden, können Sie auf der Internetseite des Landgerichtes unter dem Reiter "Das Gericht" und dort unter "Sitzungstermine" herausfinden. Auf dieser Seite veröffentlichen die Mitarbeiter diese Informationen jeweils einige Tage im voraus unter Angabe der Verfahrensnummer. Das Verfahren gegen Feldmann hat die Nummer 29 KLs 1/17.

Der Pressedezernent des Landgerichtes Bonn Bastian Sczech rät, sich generell vor jedem Termin auf der Internetseite des Gerichtes zu informieren, da es auch zu Verschiebungen kommen kann. Da alle Besucher des Gerichtes kontrolliert werden, sollten Sie etwas Zeit dafür einplanen.

Hier lesen Sie einen Bericht des Bonner Generalanzeigers zu dem Verfahren.

Hier lesen Sie eine Chronik der Ereignisse im Fall Feldmann.

WiE-Mitglieder finden im geschützten Bereich kostenlos einen zwölfseitigen Ratgeber von WiE mit dem Titel "Veruntreuung durch WEG-Verwalter?". Er zeigt die Warnzeichen von Veruntreuung auf – und die Handlungsmöglichkeiten, die Sie als Eigentümer haben.