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Antworten auf WiE-Umfrage belegen keinen besonderen Regelungsbedarf

13.4.2016. Wenn Wohnungseigentümer an Urlauber oder Medizin-Touristen vermieten, kann das die Mitbewohner beeinträchtigen (Ruhestörungen, Müll). Drastische Berichte hierzu bringen die Medien immer wieder gern. Doch ist die Sache tatsächlich ein Problem, das geregelt gehört? Das wollten wir von Ihnen wissen – danke für Ihre zahlreichen Antworten auf unsere Umfrage im März. Das durchaus interessante Ergebnis: Die weit überwiegende Mehrheit von Ihnen findet nicht, dass Touristen im Haus ein besonderes Problem sind.

Ja, es gab einige wenige Stimmen, die Ruhestörungen und Müllprobleme durch häufig wechselnde Mieter beklagten. So schrieb uns eine Eigentümerin:

  • „In einem Doppelhaus mit insgesamt 16 Wohnungen sind derzeit 3 sogenannte Ferienwohnungen eingerichtet. Diese Wohnungen werden aber mehrheitlich an Monteure, Bauarbeiter, Aussteller Weihnachtsmarkt, SWR-Mitarbeiter usw. vermietet, mit ständig wechselnder Belegung, auch tageweise. Ruhestörungen, wildes Parken mit Transportern/Kleinlastwagen etc., Müllberge ohne jegliche Trennung auf Müllplatz, aber auch in der Außenanlage, sind leider ständige Tatsache.“ (Ingrid N.)

Aber: Die deutlich überwiegende Zahl der Rückmeldungen spiegelt eine ganz andere Meinung: Ständig anwesende Mieter oder Miteigentümer stören den Hausfrieden genauso häufig! Das gute oder schlechte Zusammenleben in einem Haus sei keine Frage von kurz- oder langfristiger Anwesenheit:

  • „Es besteht durch Touristen keine wesentlich andere Gefahr als mit einem festen Wohnungsmieter auch. Unterschied: Der unangenehme Gast verschwindet bald. Den unangenehmen Mieter müssen die übrigen Eigentümer akzeptieren, solange er seine Miete zahlt, die Belästigungen im zu akzeptierenden Rahmen bleiben und er keine Angriffsfläche für eine Kündigung durch den Vermieter bietet.“ (Heinrich K.)
  • „Es müssen keine ausgewiesenen Touristen sein, die eine Gemeinschaft übermäßig strapazieren – es reichen Eigentümer, die von und auf Kosten Anderer leben wollen, die eine Gemeinschaft vernichten können.“ (Manfred W.)
  • „Mieter sind auch keine 'besseren Menschen' als Touristen. Warum soll das Vermieten an Dauermieter vorzugswürdig sein, das an Touristen aber abzulehnen? Es gibt Wichtigeres, als künstlich Konflikte herbeizureden.“ (Ehepaar M.)

Ein weiterer Blickwinkel, der Beachtung verdient: Gerade an der Küste und in den Skigebieten sind Ferienwohnungen erwünscht, da diese zu kommunalen Einnahmen und Jobs führen. Zudem kann das Interesse eines Eigentümers an einer kurzfristigen Vermietung erheblich sein. Findet sich z.B. für seine Wohnung kein Dauermieter, kann die zeitweise Vermietung an Touristen finanziellen Schaden abwenden.

 

WiE rät: Lösung per Hausordnung und „Umzugskostenpauschale“

Mit einer ausgewogenen Hausordnung, die die Eigentümergemeinschaft aufstellt und durchsetzt, kann der Frieden im Haus am ehesten gewahrt werden. Natürlich müssen sich dann nicht nur Touristen, sondern alle Bewohner an die Regeln zu Ruhezeiten, Müllentsorgung etc. halten. Vermieter sollten entsprechende Verpflichtungen an ihre Mieter weitergeben und den Miteigentümern gegenüber fürs Einhalten geradestehen. Darüber hinaus darf die Eigentümergemeinschaft beschließen, dass kurzfristig vermietende Eigentümer für die übermäßige Beanspruchung von Gemeinschaftseigentum eine maßvoll bemessene „Umzugskostenpauschale“ zahlen (Mehrheitsbeschluss nach § 21 Abs. 7 WEG, siehe dazu: BGH, 1.10.2010, Az. V ZR 220/09).