Bundesrat verabschiedet Verbraucherstreitbeilegungsgesetz / WiE kämpft weiter für Wohnungseigentümer-Schlichtungsstelle
29.1.2016. Nach der Verabschiedung durch den Bundestag kann das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) nun zum 1. April in Kraft treten. Verbraucher und Unternehmen können dann unkompliziertere Konflikte miteinander schlichten lassen, statt vor Gericht zu ziehen. Davon können auch Sie als Wohnungseigentümer/in und Ihre Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) profitieren - allerdings nur eingeschränkt, weil einige Regelungen des Gesetzes für Wohnungseigentümer nicht praxistauglich sind. WiE hatte sich deshalb mit der Aktion „Genug geklagt!“ dafür eingesetzt, dass der Gesetzgeber die Wohnungseigentümer im VSBG berücksichtigt. Ein Schwachpunkt der Neuregelung: Es wird keine auf Wohnungseigentumsrecht spezialisierte Schlichtungsstelle geben.
WiE bleibt weiter dran! Wir haben unter anderem erreicht, dass die Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Recht und Verbraucherschutz, Elisabeth Winkelmeier-Becker, das Bundesjustizministerium dazu aufgefordert hat, die Untersuchung von WEG-Streitfällen mit in ein Forschungsprojekt aufzunehmen. Dieses soll den Aufbau einer Universalschlichtungsstelle begleiten, die für alle Branchen ohne eigene Schlichtungsstellen zuständig ist. WiE wird weiter auf eine qualifizierte Schlichtungsstelle für Wohnungseigentümer pochen.
Die neue Universalschlichtungsstelle soll ab dem 1. April in Kehl an den Start gehen. Sobald die Schlichter ihre Arbeit aufnehmen, werden wir Sie darüber informieren, wie Ihre WEG ihre Streitfälle, etwa aus Verträgen mit Unternehmen Verwaltungen, vor die Universalschlichtungsstelle bringen kann. Diese hat zwar aus Sicht von WiE das Manko, dass dort Spezialisten für die komplizierte Materie des Wohnungseigentumsrechts fehlen. Dennoch möchte WiE Wohnungseigentümer dazu ermuntern, die Streitschlichtung in Anspruch zu nehmen. Nur wenn sich genügend Verbraucher mit WEG-Streitfällen bei der Universalstreitschlichtungsstelle melden, werden die speziellen Anforderungen der Wohnungseigentümer im Rahmen des Forschungsprojekts deutlich zutage treten. Mehr zu den WiE-Forderungen zum VSBG und zur Kampagne „Genug geklagt!“ finden Sie hier.