VSBG im Bundestag verabschiedet / Wohnen im Eigentum e.V. zieht erste Bilanz
8.12.2016. Ab dem Frühling 2016 werden Verbraucher und Unternehmen unkomplizierte Konflikte miteinander schlichten lassen können, statt sofort vor Gericht zu ziehen. So schreibt es das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz vor, das der Deutsche Bundestag am 3.12.2015 verabschiedet hat. Profitieren können davon auch Sie als Wohnungseigentümer/in und Ihre Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Nicht umgesetzt hat der Gesetzgeber allerdings das Erfordernis, die Streitschlichtung auf alle für Sie relevanten Bereiche auszuweiten und praxistauglich zu regeln.
Das haben wir mit der Aktion „Genug geklagt“ erreicht
Während des langen Gesetzgebungsverfahrens hat sich Wohnen im Eigentum e.V. (WiE) vehement dafür eingesetzt, dass der Gesetzgeber die Wohnungseigentümer nicht vergisst. Wohnungseigentümer und Interessierte haben uns dabei mit fast 2.500 Unterschriften unterstützt. Alle Forderungen können Sie in der WiE-Stellungnahme zum VSBG und auf unserer VSBG-Themenseite nachlesen. Was haben wir erreicht?
Wir haben politische Unterstützung für unsere Forderungen gewonnen:
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Politiker aller Parteien signalisierten uns ein neues Verständnis der Probleme im Wohnungseigentumsrecht.
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Bündnis 90/Die Grünen bezogen ausdrücklich Stellung und nahmen den folgenden Passus in ihren Entschließungsantrag zum VSBG vom 2.12.2015 auf: „Erheblicher Schlichtungsbedarf besteht auch im Bereich der Wohnungseigentumsverwaltung. Eine Vielzahl der Konflikte wird hier jedoch nicht in den Anwendungsbereich des VSGB fallen. Daher soll im Rahmen der Überarbeitung des Wohneigentumsgesetzes geprüft werden, wie Schlichtung auch für Wohnungseigentümer ermöglicht werden kann.“ Renate Künast hat in ihrer Rede vor dem Bundestag die Probleme der Wohnungseigentümer hervorgehoben.
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Der Parlamentarische Staatssekretär Ulrich Kelber (SPD) sowie der Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Dennis Rohde betonten mehrfach, die Probleme der Wohnungseigentümer im Fokus zu haben und sich für eine Reform des WEGesetzes in der nächsten Legislaturperiode einzusetzen – auch um Alternativen zu kostspieligen Gerichtsverfahren anzubieten.
Wir konnten die rechtliche Klarstellung erreichen, dass Wohnungseigentümer Konflikte mit Unternehmen haben – und nicht nur untereinander streiten, z.B. über Beschlüsse. So hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) auf Anfrage der Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Recht und Verbraucherschutz, Elisabeth Winkelmeier-Becker, mitgeteilt: Schlichtungsverfahren, bei denen es sich um WEG-Streitigkeiten aus einem Verbrauchervertrag handelt, sind vom VSBG erfasst.
Die Umsetzung der im VSBG vorgesehenen Universalschlichtungsstelle für alle Branchen, in denen es noch keine Schlichtungsstelle gibt, wird das BMJV bis Ende 2019 fördern und mit einem Forschungsprojekt begleiten. Frau Winkelmeier-Becker hat das BMJV aufgefordert, die Untersuchung von WEG-Streitfällen in dieses Projekt mit aufzunehmen. Auch das werten wir als Erfolg.
Wie es jetzt weitergeht in Sachen Schlichtung
Nachdem der Bundestag das VSBG verabschiedet hat, muss es noch durch den Bundesrat gehen. Wird das - wie beabsichtigt - im Januar geschehen, kann das Gesetz am 1. April 2016 in Kraft treten. Regelungen, nach denen Unternehmer Sie als Verbraucher/in über die neue Schlichtungsmöglichkeit informieren müssen, treten nach einer Übergangsfrist von einem Jahr in Kraft.
Unser Engagement für Ihr Recht auf Schlichtung wird weitergehen. Wohnen im Eigentum e.V. wird Sie motivieren, bei Streit aus den Verträgen mit der Verwaltung und anderen Unternehmen die Universalschlichtungsstelle in Anspruch zu nehmen – oder zumindest zu benachrichtigen, wenn der Unternehmer keine Schlichtung will. Über das Wo und Wie werden wir Sie noch genau informieren, sobald die Universalschlichtungsstelle eingerichtet ist. Damit WEG-Streitfälle im Rahmen des Forschungsprojekts ausgewertet werden, ist es wichtig, dass dort ausreichend viele Wohnungseigentümer mit ihren Problemen vorstellig werden. Nur so wird das Wohnungseigentum eine angemessene Berücksichtigung finden.
Auch wenn das VSBG insgesamt noch nicht den erhofften Durchbruch gebracht hat, bleibt Wohnen im Eigentum e.V. weiter am Ball. „Die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes ist unser nächstes Ziel“, sagt WiE-Geschäftsführerin Gabriele Heinrich. „Dass die hohe Zahl der Prozesse in Wohnungseigentumssachen deutlich verringert werden muss, konnten wir Politikerinnen und Politikern aller Fraktionen anlässlich unserer Einwendungen zum VSBG jedenfalls schon deutlich näher bringen.“