Wohnen im Eigentum e.V. informiert über den Zeitplan und den aktuellen Stand der Diskussion
Der Zeitplan
Für die Reform des WEGesetzes gibt es nach Aussagen des Staatssekretärs Gerd Billen (BMJV) jetzt einen Zeitplan. Danach nimmt noch im November eine Bund-Länder-AG ihre Arbeit auf. Die Einrichtung einer Bund-Länder-AG ist für ein Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene ungewöhnlich, aber der Tatsache geschuldet, dass Bayern sich stark für die Reform des WEGesetzes einsetzt und bereits ein Diskussionspapier vorgelegt hat. Die AG soll bis zum Sommer 2019 Vorschläge für die Reform erarbeiten und vor der parlamentarischen Sommerpause einen Abschlussbericht vorlegen. Berichterstatter der Bundestagsfraktionen werden die Arbeit der AG begleiten, sagte Sebastian Steinecke von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Bund-Länder-AG wird das Bundesjustizministerium dann bis zum Jahresende 2019 einen Referentenentwurf vorlegen. Das Gesetzgebungsverfahren soll bis zum Ende der Legislaturperiode abgeschlossen sein.
Die Ziele der Reform
Aus dem BMJV gibt es bisher noch keine schriftlich fixierten allgemeinen Reformziele, die über den Koalitionsvertrag hinausgehen. Das Bayerische Diskussionspapier „Zukunftsfähiges Wohnen im Wohneigentum“ (hier geht es zum PDF) nennt als allgemeine Zielsetzung die
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Beseitigung der Modernisierungsstaus,
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Attraktivitätssteigerung des Wohnungseigentums gerade für Investitionen,
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Vereinfachung von Um- und Ausbaumaßnahmen und
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Stärkung des Gemeinschaftsgedankens durch Abbau restriktiver Schutzregelungen der einzelnen Wohnungseigentümer.
Nach der aktuellen politischen Diskussion soll alles oder zumindest viel auf mehr Effizienz bei der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums hinauslaufen. Noch ist ungewiss, was dies konkret bedeuten und wie es gesetzlich geregelt werden soll, aber jetzt wird an einer entsprechenden „Weichenstellung“ gedreht.
Was tun? Die Vorstellungen der Wohnungseigentümer sind WiE wichtig
WiE ist es wichtig zu erfahren, was die Mehrheit der Wohnungseigentümer hinsichtlich des Gemeinschaftseigentums will: mehr oder weniger Mitgestaltungsmöglichkeiten, Kontrollrechte und Überblick über die Tätigkeiten der Verwaltungen?
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Wollen Sie eher Verantwortung abgeben und dafür in Ruhe gelassen werden (mit allen Konsequenzen, die sich daraus ergeben, z.B. Mehrkosten und fehlendes Krisenmanagement)?
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Oder wollen Sie sich Ihrer Verantwortung als Eigentümer stellen und fordern Sie hierfür mehr Transparenz, mehr Mitsprache, mehr Prüfmöglichkeiten etc.?
Die nächsten Schritte von WiE
Damit die Ausrichtung der politischen Arbeit von WiE im Sinne einer Wohnungseigentümermehrheit erfolgt, brauchen wir Ihre Unterstützung. Als Verbraucherverband mit der klaren politischen Ausrichtung „Wir sind die Eigentümer und wir sind Verbraucher“ wird WiE – wenn die Mitgliederversammlung am 10. November 2019 hierfür die erforderlichen Maßnahmen mitträgt und den Startschuss gibt –
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sich intensiv in die Reformdiskussion einbringen und immer wieder die Position der Wohnungseigentümer darstellen,
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Sie regelmäßig über den Sachstand informieren – auf unserer Website unter www.wohnungseigentumsgesetz.org sowie im eRundbrief,
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Sie zu Unterschriftenaktionen, Briefaktionen, eMail-Kettenbriefen etc. aufrufen, wenn sich kritische und riskante Entwicklungen abzeichnen, und
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Sie motivieren, andere Wohnungseigentümer zu informieren und einzubeziehen.
Noch nicht gelesen? Das fordert WiE
Die WiE-Stellungnahme zu den ersten Diskussionsentwürfen für Änderungen am Wohnungseigentumsgesetz seitens des BMJV und Bayerisches Staatsministeriums der Justiz ist auf der Website unter www.wohnungseigentumsgesetz.org -> Gesetz/Stellungnahmen nachlesbar. Danach halten wir eine Modernisierung des WEGesetzes für erforderlich nach 67 Jahren Stagnation. WiE fordert schon lange eine umfassende Reform und hat seine Stellungnahme um eigene Forderungen ergänzt auf Basis der Stimmen unserer Mitglieder aus vielen E-Mails und Diskussionsrunden.
Die Ziele der WEGesetz-Reform aus Sicht von WIE sind:
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Absicherung der WEG-Vermögenswerte im Hinblick auf Eigentumsschutz, Altersvorsorge und Werterhalt der Wohnungseigentumsanlagen,
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Verbesserung der Mitwirkungsmöglichkeiten der Wohnungseigentümer bei der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums,
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Konkretisierung der Position des Verwaltungsbeirates durch klare Organisation und Aufgabenzuweisung,
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Schaffung von mehr Transparenz bei den Leistungen und Tätigkeiten der Verwaltungen und eine angemessene Verantwortung (Haftung) der Verwaltungen für Kompetenzüberschreitungen und Pflichtverletzungen,
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Erleichterung der Gebäudemodernisierung zum Werterhalt der Wohnanlagen mit Förderung von Klimaschutz, Barrierefreiheit und Elektromobilität,
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Einführung praxistauglicher Vorgaben für die besonders konfliktträchtigen Problemfälle wie Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung, Abgrenzung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum, Untergemeinschaften, Jahresabrechnung sowie eine
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weitergehende Harmonisierungskompetenz der Eigentümer zur Anpassung von Miet- und Wohnungseigentumsrecht.
Als einzelner Eigentümerverband (zum Vergleich: 5-6 Wirtschafts- und Berufsverbände haben ihrerseits Stellungnahmen abgegeben) braucht WiE Rückendeckung und Unterstützung, um diese Anliegen durchzusetzen. Sie unterstützen uns, indem Sie die WiE-Aktionen mittragen und bekannt machen.
Alle "Schritte zur Reform" finden Sie hier.