Hausbau aus einer Hand
Sie kaufen ein neues, (fast) schlüsselfertiges Haus zusammen mit dem Grundstück von einem Bauträger, also von einem Anbieter. Da der Hauskauf mit einem Grundstückskauf verbunden ist, muss der Kauf vom Notar beurkundet werden.
Haus- und Grundstückserwerb sind in einem Vertrag (Werklieferungsvertrag) geregelt, der auf den gesetzlichen Regelungen für den Verbraucherbauvertrag basiert (§ 650i bis § 650n). Die Bau- und Leistungsbeschreibung des Hauses ist wichtiger Bestandteil des Vertrages. Die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) muss beachtet werden. Weitere Vertragsgrundlage ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB).
Wohn- oder Nutzflächen? Zum Hausangebot gehören Flächenangaben. Diese sind wichtig, damit Sie die Haus-, Wohnungs- und Raumgrößen ermessen können, die Ihnen zukünftig zur (Wohn-) Nutzung zur Verfügung stehen werden. Außerdem sind die Quadratmeterpreise zum Preisvergleich erforderlich.