Verwalterberuf und -zertifizierung
Die Verwaltung vertritt die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) gegenüber Vertragspartner:innen und ist das „handelnde Organ“ der WEG. Bislang gibt es weder einen anerkannten Ausbildungsberuf noch ein klar definiertes Berufsbild für Wohnimmobilienverwalter:innen – obwohl sie erhebliche Vermögenswerte betreuen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie plant nun zudem, die regelmäßige Fortbildungspflicht für Wohnimmobilienverwalter:innen abzuschaffen – WiE lehnt dies entschieden ab.
Wohnimmobilienverwalter:innen betreuen erhebliche Vermögenswerte. Dazu gehören die Erhaltungsrücklagen und Hausgelder sowie der Wert der Immobilien. Der verwaltete Gesamtwert dürfte in Summe mehrere Billionen hoch sein. Seit der WEG-Reform 2020 verfügen Verwalter:innen zudem über eine weitreichende Vertretungsmacht für Wohnungseigentümergemeinschaften. Gleichzeitig steigt die Komplexität des Berufs stetig – durch neue gesetzliche Vorgaben, energiepolitische Anforderungen und aktuelle Rechtsprechung. Trotz der großen Verantwortung gibt es bislang kein klar definiertes Berufsbild und keinen regulären Ausbildungsberuf dafür.
Abschaffung der Weiterbildungspflicht gefährdet flächendeckende Qualität
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) plant im Rahmen einer Entbürokratisierungsoffensive, die gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildungspflicht für Wohnimmobilienverwalter:innen abzuschaffen. WiE begrüßt zwar grundsätzlich das Ziel der Entbürokratisierung, lehnt den Referentenentwurf des BMWE aber ab. WiE hat auf Aufforderung gegenüber dem BMWE Stellung genommen. Nach Einschätzung von WiE leistet dieser keinen wirksamen Beitrag zum Bürokratieabbau, gefährdet allerdings die flächendeckende Qualität und Professionalität von Verwaltungsleistungen. Angesichts der wachsenden Anforderungen an gewerbliche Verwalter:innen fordert WiE stattdessen einen Ausbau der Weiterbildungspflichten, um Verbraucher:innen besser zu schützen.
Die Weiterbildungspflicht war erst 2018 eingeführt worden, um die Verwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften sowie die Tätigkeit von Immobilienmakler:innen zu professionalisieren und deren Qualität zu erhöhen. Sie umfasst 20 Stunden innerhalb von drei Jahren. Die Weiterbildungspflicht sollte nach Auffassung von WiE nicht abgeschafft, sondern – wie bei Versicherungsvermittler:innen und -berater:innen, Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen – auf mindestens 15 Stunden pro Jahr ausgeweitet werden.
WiE: Zertifizierung Schritt in die richtige Richtung, aber nicht ausreichend
Auch die fehlende Ausbildung und den Einstieg in den Verwalterberuf sieht WiE kritisch. WiE appeliert seit langem, langfristig einen eigenständigen Ausbildungsberuf der Wohnimmobilienverwalter:in zu schaffen, damit die Immobilienwerte von Wohnungseigentümer:innen bzw. WEGs von Beginn an in qualifizierten Händen liegen. Zwar gibt es seit 2020 die Qualifikation zum zertifizierten Verwalter durch die Industrie- und Handelskammern, allerdings ist dies aus Sicht von WiE nicht ausreichend und zudem nicht grundsätzlich verpflichtend.
Seit 2023 haben WEGs mit mindestens neun Sondereigentumsrechten einen Anspruch auf die Bestellung eines „zertifizierten Verwalters“, sofern nur ein:e einzige Eigentümer:in das verlangt. Bei kleinen WEGs unter neun Sondereigentumsrechten besteht dieser Anspruch, wenn wenigstens ein Drittel der Eigentümer:innen das verlangen. Der Anspruch auf einen zertifizierten Verwalter soll die Verwalterkompetenzen vereinheitlichen und erhöhen sowie eine Verbesserung des Verbraucherschutzes sicherstellen. Der Anspruch ergibt sich aus §§ 19 Abs. 2 Nr. 6; 26 WEGesetz. Vor Einführung dieses Anspruchs forderte die Gewerbeordnung lediglich geordnete Vermögensverhältnisse, Zuverlässigkeit, eine Berufshaftpflichtversicherung und eine Weiterbildung im Umfang von 20 Stunden innerhalb von drei Jahren (§ 34c GewO).
Die Verwalterzertifizierung ist aus Sicht von WiE zwar einerseits ein kleiner Schritt in die richtige Richtung, da er ein Mindestmaß an beruflicher Qualifikation gewährleistet und so ein Schritt in Richtung anerkannter Ausbildungsberuf ist, er reicht allerdings nicht aus. Bei der Zulassung findet keine Kompetenzüberprüfung, sondern eine reine Wissensabfrage statt. Praktische Erfahrung ist keine Prüfungsvoraussetzung. Zudem stellt der Anspruch für kleine WEGs eher eine bürokratische Hürde dar und sorgt für Rechtsunsicherheit.
WiE-Position: Entbürokratisierung für kleine WEGs
Im Rahmen der Bundestagswahl 2025 hat WiE Wahlprüfsteine mit politischen Forderungen veröffentlicht und an die Parteien versandt. Die aktuelle Regelung zum zertifizierten Verwalter sieht WiE kritisch. Der Grund: Wird trotz bestehenden Anspruchs (nach dem WEGesetz) in der WEG eine nicht-zertifizierte Verwalter:in bestellt, ist der Beschluss anfechtbar, weil er gegen die ordnungsgemäße Verwaltung verstößt. Dies schafft unnötige Bürokratisierung für kleine WEGs. Daher fordert WiE, dass ein Anspruch auf einen zertifizierten Verwalter nur noch WEGs mit mindestens 15 Sondereigentumsrechten haben sollen.