Verwalterberuf und -zertifizierung

Verwalter vor Mehrfamilienhaus mit Unterlagen
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Die Verwaltung vertritt die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) gegenüber Vertragspartner:innen und ist das „handelnde Organ“ der WEG. Bislang gibt es weder einen anerkannten Ausbildungsberuf noch ein klar definiertes Berufsbild für Wohnimmobilienverwalter:innen – obwohl sie erhebliche Vermögenswerte betreuen. Die Bundesregierung plant nun zudem, die regelmäßige Fortbildungspflicht für Wohnimmobilienverwalter:innen abzuschaffen – WiE lehnt dies entschieden ab. In der ersten Lesung im Bundestag am 28.01.2026 hatten mehrere Abgeordnete die Kritik von WiE an dem geplanten Vorhaben aufgegriffen.

Wohnimmobilienverwalter:innen betreuen erhebliche Vermögenswerte. Dazu gehören die Erhaltungsrücklagen und Hausgelder sowie der Wert der Immobilien. Der verwaltete Gesamtwert dürfte in Summe mehrere Billionen hoch sein. Seit der WEG-Reform 2020 verfügen Verwalter:innen zudem über eine weitreichende Vertretungsmacht für Wohnungseigentümergemeinschaften. Gleichzeitig steigt die Komplexität des Berufs stetig – durch neue gesetzliche Vorgaben, energiepolitische Anforderungen und aktuelle Rechtsprechung. Trotz der großen Verantwortung gibt es bislang kein klar definiertes Berufsbild und keinen regulären Ausbildungsberuf dafür.

Abschaffung der Weiterbildungspflicht gefährdet flächendeckende Qualität

Die Bundesregierung plant im Rahmen einer Entbürokratisierungsoffensive, die gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildungspflicht für Wohnimmobilienverwalter:innen abzuschaffen. WiE begrüßt zwar grundsätzlich das Ziel der Entbürokratisierung, lehnt das Vorhaben aber ab. WiE hat auf Aufforderung gegenüber dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zum Referentenentwurf Stellung genommen. Nach Einschätzung von WiE leistet dieser keinen wirksamen Beitrag zum Bürokratieabbau, gefährdet allerdings die flächendeckende Qualität und Professionalität von Verwaltungsleistungen. Angesichts der wachsenden Anforderungen an gewerbliche Verwalter:innen fordert WiE stattdessen einen Ausbau der Weiterbildungspflichten, um Verbraucher:innen besser zu schützen. 

Die Weiterbildungspflicht war erst 2018 eingeführt worden, um die Verwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften sowie die Tätigkeit von Immobilienmakler:innen zu professionalisieren und deren Qualität zu erhöhen. Sie umfasst 20 Stunden innerhalb von drei Jahren. Die Weiterbildungspflicht sollte nach Auffassung von WiE nicht abgeschafft, sondern – wie bei Versicherungsvermittler:innen und -berater:innen, Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen – auf mindestens 15 Stunden pro Jahr ausgeweitet werden. 

Weitere Informationen zu den politischen Aktivitäten von WiE in diesem Bereich sowie weitere Beiträge zum Thema finden Sie in der rechten Spalte auf dieser Seite.

WiE: Zertifizierung Schritt in die richtige Richtung, aber nicht ausreichend

Auch die fehlende Ausbildung und den Einstieg in den Verwalterberuf sieht WiE kritisch. WiE appeliert seit langem, langfristig einen eigenständigen Ausbildungsberuf der Wohnimmobilienverwalter:in zu schaffen, damit die Immobilienwerte von Wohnungseigentümer:innen bzw. WEGs von Beginn an in qualifizierten Händen liegen. Zwar gibt es seit 2020 die Qualifikation zum zertifizierten Verwalter durch die Industrie- und Handelskammern, allerdings ist dies aus Sicht von WiE nicht ausreichend und zudem nicht grundsätzlich verpflichtend. 

Seit 2023 haben WEGs mit gewerblicher Verwaltung einen Anspruch auf die Bestellung eines „zertifizierten Verwalters“, sofern nur ein:e einzige Eigentümer:in das verlangt. Das gilt auch für selbstverwaltete WEGs mit einem internen Verwalter, wenn neun oder mehr Sondereigentumsrechte vorhanden sind. Bei selbstverwalteten WEGs mit weniger als neun Sondereigentumsrechten besteht dieser Anspruch, wenn ein Eigentümer zum Verwalter bestellt wurde und wenigstens ein Drittel der Eigentümer:innen das verlangen. Der Anspruch auf einen zertifizierten Verwalter soll die Verwalterkompetenzen vereinheitlichen und erhöhen sowie eine Verbesserung des Verbraucherschutzes sicherstellen. Der Anspruch ergibt sich aus §§ 19 Abs. 2 Nr. 6; 26 WEGesetz. Vor Einführung dieses Anspruchs forderte die Gewerbeordnung lediglich geordnete Vermögensverhältnisse, Zuverlässigkeit, eine Berufshaftpflichtversicherung und eine Weiterbildung im Umfang von 20 Stunden innerhalb von drei Jahren (§ 34c GewO).

Die Verwalterzertifizierung ist aus Sicht von WiE zwar einerseits ein kleiner Schritt in die richtige Richtung, da er ein Mindestmaß an beruflicher Qualifikation gewährleistet und so ein Schritt in Richtung anerkannter Ausbildungsberuf ist, er reicht allerdings nicht aus. Bei der Zulassung findet keine Kompetenzüberprüfung, sondern eine reine Wissensabfrage statt. Praktische Erfahrung ist keine Prüfungsvoraussetzung. Zudem stellt der Anspruch für kleine WEGs eher eine bürokratische Hürde dar und sorgt für Rechtsunsicherheit.

Aktueller Hinweis: Weiterbildungspflicht bleibt für Verwalter:innen erhalten 

Wohnimmobilienverwalter:innen sind auch weiterhin gesetzlich verpflichtet, sich regelmäßig weiterzubilden. Das hat der Deutsche Bundestag am 11. Juni 2026 beschlossen (Gesetz zum Bürokratieabbau). Allerdings wird die Pflicht der Verwalter:innen, die Weiterbildung der letzten drei Kalenderjahre den Behörden auf Anfrage nachzuweisen, abgeschafft.

Für Makler:innen wird die Weiterbildungspflicht abgeschafft. Begründet wird dies mit einer anderen Ausrichtung der Tätigkeit: Verwalter:innen gehörten zu den wenigen Berufen, die Rechtsdienstleistungen als Nebenleistung für Dritte erbringen dürfen, heißt es in der Begründung des federführenden Ausschusses für Wirtschaft und Energie. Das setze aktuelle Rechtskenntnisse voraus und stütze eine Fortbildungspflicht als verhältnismäßigen Standard. Bei der Maklertätigkeit stehe demgegenüber typischerweise „die punktuelle Vermittlung im Vordergrund“. Eine fortlaufende treuhänderische Vermögensverwaltung und vergleichbare Dauerpflichten bestünden, anders als bei Verwalter:innen, regelmäßig nicht. 


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