herbstliches Hochwasser verursacht Schäden am Haus
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Rückstau von Abwasser durch Rückstauklappen vorbeugen / Kellerfenster, -türen, Lichtschächte und Tiefgaragen sind weitere Schwachstellen am Gebäude / Schadensrisiko durch Starkregen muss in einer Elementarschadenversicherung extra abgesichert werden / WEGs brauchen einen Beschluss

Starkregenereignisse treten immer häufiger auf und können zu erheblichen Schäden an Wohngebäuden führen. Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) informiert darüber, welche Schutzmaßnahmen Immobilieneigentümer:innen ergreifen können und welche Versicherung sinnvoll ist. Da in der Regel das Gemeinschaftseigentum betroffen ist, muss über entsprechende Maßnahmen in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) ein Beschluss in der Eigentümerversammlung gefasst werden.

Unwetter mit heftigen Regenfällen treten in Deutschland immer häufiger auf, weshalb es auch abseits von Flüssen und Seen zu überfluteten Kellern oder Schäden am Gebäude kommen kann. Für Eigentümer:innen wird es daher immer wichtiger, die eigene Immobilie auf solche Wetterlagen vorzubereiten. Mit passenden baulichen Maßnahmen und organisatorischer Vorsorge lässt sich das Risiko minimieren. Der folgende Überblick zeigt, welche Schutzmöglichkeiten sinnvoll sein können und worauf bei der Umsetzung in Wohnungseigentümergemeinschaften zu achten ist.

Rückstauklappen oder Hebeanlage 

Wenn die Kanalisation bei Starkregen die Wassermassen nicht mehr fassen kann, müssen Immobilieneigentümer:innen mit einem Rückstau in die Anschlussleitungen rechnen. Bei Starkregen sind insbesondere Souterrainwohnungen und Kellerräume (also Räume unterhalb des Straßenniveaus) gefährdet. Kommt es zu Rückstauungen im Kanalnetz, kann das Abwasser über Badewannen, Duschen und Toiletten nach oben ins Gebäude drücken. 

Schutz bieten Rückstauklappen. Sie verhindern, dass Wasser von der Kanalisation in die Abwasserrohre des Gebäudes läuft. Allerdings werden sie häufig an falscher Stelle montiert, informiert die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Daher ist es wichtig, sich von einem spezialisierten Sanitärfachbetrieb oder Ingenieurbüro für Wasserwirtschaft beraten zu lassen, wo genau die Rückstausicherung angebracht werden sollte. Wenn die Ablaufstellen kein Gefälle zum Kanal haben, ist eine Abwasserhebeanlage erforderlich. Mit dieser wird mittels Pumpe das Schmutzwasser aus dem Haus geleitet. 

Regelmäßige Wartung Pflicht

Rückstauklappen und Hebeanlagen müssen regelmäßig gewartet werden, sonst riskieren Eigentümer:innen möglicherweise ihren Versicherungsschutz, sofern einer vorhanden ist. Deshalb sollte die Wartung gut dokumentiert werden. 

Kellerfenster und -türen, Lichtschächte und Tore schützen

Ebenfalls besonders gefährdete Bereiche sind Kellerfenster, Kelleraußentüren und Lichtschächte – hier kann leicht Wasser ins Gebäude eindringen. 

Wenn möglich, sollten Kellerfenster so montiert werden, dass sie nach außen geöffnet werden. Sinnvoll kann auch  der Einbau von speziellen druckwasserdichten Fenstern im Keller sein. Diese können dem hohen Wasserdruck standhalten, der bei Hochwasser- und Starkregenereignissen entstehen kann. 

Als weiterer möglicher Schutz dienen mobile Hochwassersysteme, wie zum Beispiel sogenannte Flutschotts. Dabei handelt es sich um mobile Damm-Vorrichtungen, die sich schnell montieren lassen und in verschiedenen Ausführungen erhältlich sind. Sie können auch zum Schutz von (Garagen)toren und Lichtschächten angebracht werden. 

Tiefgarage im Blick haben

Mit den oben genannten Hochwassersystemen lassen sich auch Tiefgaragen großflächig schützen. Gerade größere Wohnungseigentümergemeinschaften haben nicht selten eine Tiefgarage und sollten diese in ihre  Präventionsmaßnahmen einbeziehen. „Für Wohnungseigentümergemeinschaften  kann es nämlich teuer werden, wenn Hochwasser oder Starkregen die Tiefgarage trifft – nicht zuletzt aufgrund von Schäden an  Pkws, die darin geparkt sind“, sagt WiE-Vorständin Dr. Sandra von Möller.

Terrasse und Balkon 

Große Wassermengen können auch Abflüsse auf Balkonen und Terrassen überlasten. Ein nicht vorhandenes beziehungsweise unzureichendes Gefälle, eine mangelnde Abdichtung oder verstopfte Abflüsse können Ursachen sein. Letztere sollten regelmäßig gereinigt werden. Eigentümer:innen sollten sich fachkundig beraten lassen, welche Maßnahmen außerdem sinnvoll sind – um zu verhindern, dass bei Starkregen Wasser in den Wohnbereich dringt oder Schäden an der Bausubstanz verursacht. 

Dachrinne reinigen und mit Laubfanggitter ausstatten

Zudem sollten Dachrinnen regelmäßig gereinigt werden – andernfalls läuft das Wasser bei Starkregen unkontrolliert ab und kann zu Schäden am Sockel, Dach oder Fassade führen. Abhilfe können Laubfanggitter schaffen, die zum Beispiel in die Regenrinne geklemmt werden. 

Dachflächenfenster auf Dichtheit prüfen

Wer ältere Dachflächenfenster hat, sollte prüfen, ob diese noch dicht sind. Falls nicht, besteht die Möglichkeit, die Fenster neu abzudichten oder sie durch moderne, neue Fenster zu ersetzen. 

Beratung durch Fachunternehmen wichtig

Für alle Schutzmaßnahmen gilt: Immobilieneigentümer:innen sollten sich zunächst durch ein Fachunternehmen beraten lassen, um herauszufinden, welche baulichen Maßnahmen für das jeweilige Gebäude am besten geeignet sind. Dabei sollten auch die örtlichen Gegebenheiten berücksichtigt werden. Mit dem „Hochwasser-Check“ (Hochwasser-Check fürs Haus: Jetzt Risiko online ermitteln) des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft können Immobilieneigentümer:innen ihre individuelle Gefährdung durch Starkregen und Fluss-Hochwasser ermitteln.

Versicherungsschutz nur bei Elementarschadenversicherung 

Ergänzend dazu sollten Immobilieneigentümer:innen ihren Versicherungsschutz überprüfen. Die Wohngebäudeversicherung und die Hausratversicherung decken Schäden durch Starkregen am Wohngebäude nicht ab. Hierfür müssen Eigentümer:innen zusätzlich eine Elementarschadenversicherung abschließen und darauf achten, dass Schäden durch Starkregen auch explizit mitversichert sind. Bestimmte Rückstau-Schäden können zum Beispiel vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sein. Das kann je nach Versicherungsanbieter bzw. -police variieren. „Eigentümer:innen sollten daher unbedingt auf das Kleingedruckte achten, bevor sie eine Versicherung abschließen“, rät WiE-Vorständin Dr. Sandra von Möller.

In WEGs Beschluss nötig

„Wohnungseigentümergemeinschaften müssen einen Beschluss fassen, wenn sie Schutzmaßnahmen am Gebäude gegen Starkregen und Hochwasser umsetzen möchten. Denn in der Regel betreffen die Maßnahmen das Gemeinschaftseigentum und hierüber entscheiden die Wohnungseigentümer:innen gemeinsam in der Eigentümerversammlung“, informiert Dr. Sandra von Möller. „Das betrifft auch die Maßnahmen an Fenstern, denn - entgegen dem Wortlaut in vielen Teilungserklärungen in WEGs - sind auch diese zwingendes Gemeinschaftseigentum.“
 

Über WiE

Wohnen im Eigentum (WiE) ist ein bundesweiter Verbraucherschutzverband mit über 16.000 Mitgliedern und Sitz in Bonn. Der Verband tritt für die Interessen und Rechte von privaten Immobilieneigentümern, insbesondere von Wohnungseigentümern und Wohnungseigentümergemeinschaften ein. WiE fordert mehr Verbraucherschutz und Markttransparenz in der Bau- und Immobilienbranche. Seine Mitglieder unterstützt WiE mit kostenfreien Rechts-, Energie- und Bauberatungen sowie mit umfangreichen Informationsveranstaltungen, Ratgebern und Arbeitsmaterialien. WiE ist parteipolitisch neutral, unabhängig und Mitglied im Verbraucherzentrale Bundesverband. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Vereins unter www.wohnen-im-eigentum.de.


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