Fortbildung von Verwalter:innen.

Die Bundesregierung plant die Abschaffung der gesetzlichen Weiterbildungspflicht für Immobilienverwalter:innen. Diese Pflicht wurde erst 2018 eingeführt und umfasst 20 Stunden Fortbildung innerhalb von drei Jahren.

Seit 2023 kann zudem jede Wohnungseigentümer:in die Bestellung eines zertifizierten Verwalters verlangen, wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) mindestens neun Einheiten hat. Bei kleineren WEGs muss ein Drittel der Eigentümer:innen diesen Anspruch stellen. Die Zertifizierung erfolgt über eine IHK-Prüfung; einige Berufsgruppen – darunter Rechtsanwält:innen oder Immobilienkaufleute – gelten bereits von Gesetzes wegen als zertifiziert.

Gerne möchten wir von Ihnen erfahren, wie Sie als Wohnungseigentümer:innen die Pläne der Bundesregierung einschätzen. Wir würden uns daher sehr freuen, wenn Sie sich einige Minuten Zeit nehmen und an unserer Online-Umfrage teilnehmen. Die Fragen beziehen sich ausschließlich auf gewerbliche Verwalter:innen.

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