Solar Dach magnific
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Mit dem Gebäudemodernisierungsgsetz (GModG) wird neben dem Heizungstausch auch eine bundesweite Solarnutzungspflicht bei Neubauten geregelt. Für Wohngebäude tritt die sogenannte „Solarpflicht“ 2030 in Kraft. Sie gilt als Mindeststandard neben den bestehenden länderspezifischen Regelungen und soll diesen „Flickenteppich“ vor allem dort schließen, wo noch gar keine Pflicht besteht. 

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema:

Was regelt das GModG bezüglich der Solarnutzung?

Nach einem Stufenplan werden Eigentümer:innen verschiedener Gebäudetypen verpflichtet, Solaranlagen auf den Gebäuden zu errichten:

2027 Neue öffentliche Nichtwohngebäude sowie neue Gewerbe- und Zweckbauten mit mehr als 250 m2 Nutzfläche.
2028 Bestehende Gewerbegebäude (ab 500 m2 Nutzfläche) und große öffentliche Bestandsbauten (ab 2.000 m2 Nutzfläche), sobald eine größere Dachsanierung oder Berechnung im Sinne des Gesetzes ansteht.
2029 Ausweitung der Pflicht auf bestehende öffentliche Gebäude ab 750 m2 Nutzfläche.
2030 Pflicht für alle neuen Wohngebäude sowie für neue, überdachte Parkplätze, die direkt an ein Gebäude angrenzen (z. B. größere Carports).
2031 Pflicht auch für kleinere bestehende öffentliche Gebäude ab 250 m2 Nutzfläche.

Wenn die Solarpflicht erst 2030 für Wohngebäude verbindlich wird, gibt es bis dahin gar keine bundesweite Pflicht für Neubauten?

Doch. Bereits vor 2030 müssen Neubauten so geplant werden, dass eine Photovoltaik- oder Solarthermieanlage später ohne größeren Aufwand installiert werden kann (§ 106 I GModG). Das wird auch mit dem Begriff "PV-ready" oder „Solar-ready“ bezeichnet. Das heißt, dass schon in der Planung das solare Potenzial eines Daches optimal ausgereizt wird – etwa durch Ausrichtung, Statik und freie Flächen.

Gilt die Solardachpflicht nach GModG auch für Bestandsgebäude?

Nein. Eine bundesweite Solarpflicht für bestehende private Wohngebäude führt das Gesetz nicht ein. Für diese bleibt allerdings zusätzlich das jeweilige Landesrecht verbindlich. Das GModG schafft nämlich lediglich einen bundesweiten Mindeststandard und lässt strengere Vorschriften der Bundesländer ausdrücklich unberührt. In einigen Ländern gelten deshalb bereits heute Solarpflichten für Neubauten oder auch bei grundlegenden Dachsanierungen. 

In welchen Bundesländern gibt es bereits eine Solardachpflicht für Wohngebäude?

Hinweis: Da sich die Regelungen in den Bundesländern ändern können, prüfen Sie bitte immer die aktuellen Vorgaben am Standort Ihrer Immobilie. Prüfen Sie auch, ob es weitere spezielle Vorgaben in Ihrer Kommune gibt. 

In Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen gibt es eine Solarpflicht für Neubauten und grundlegende Dachsanierungen. Das ergibt sich jeweils aus einem landesspezifischen Gesetz. Weitere Details regeln oft Ausführungsverordnungen dazu. 

In Schleswig-Holstein besteht eine Solarpflicht für Neubauten, allerdings keine Solarpflicht für Dachumbauten. 

In Rheinland-Pfalz müssen Neubauten lediglich „PV-ready“ sein, es besteht aber keine Pflicht zur Installation einer Solaranlage. 

Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen: Derzeit - Juli 2026 - besteht keine allgemeine gesetzliche Solarpflicht für private Wohngebäude.

Was ist denn, wenn auf dem Gebäudedach bereits Solarthermie verwendet wird?

Dann besteht auf dieser Fläche keine Pflicht zur Solarnutzung. Wird allerdings nur ein Teil für Solarthermie gebraucht, kann – je nach Landesregelung - eine Pflicht bestehen, einen weiteren Flächenteil für eine PV-Anlage zu nutzen. 

Gibt es Ausnahmen von der Solardachpflicht nach GModG?

Ja, die neue bundesweite Solarpflicht sieht zahlreiche Ausnahmen vor. Eine Solaranlage muss beispielsweise nicht installiert werden, wenn dies technisch unmöglich oder wirtschaftlich unzumutbar ist. Auch, wenn öffentlich-rechtliche Vorschriften, wie beispielsweise Denkmalschutzvorschriften, entgegen stehen, besteht keine Solardachpflicht.

Warum führt Deutschland überhaupt diese Solarpflichten ein?

Die EU hatte in einer Gebäuderichtlinie den Mitgliedstaaten Vorgaben zur Nutzung von Solarenergie in Gebäuden gemacht. Deutschland setzt mit der neuen Regelung die Vorgaben um (Artikel 10 EPBD). 

Informationen rund um den Heizungstausch finden Sie in unseren Fragen und Antworten zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz


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