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Wohnen im Eigentum e.V. rät: Unklare Forderungen nicht einfach akzeptieren

26.9.2016. Eine Notar-Rechnung kann ganz schön teuer sein. Denn die Gebühren des Notars berechnen sich nach den Geschäftswerten - und die sind oft hoch, zum Beispiel bei der Beurkundung eines Grundstückskaufvertrages. Aber woher sollen Verbraucher wissen, ob eine Rechnung korrekt ist? Zunächst sollten sie sich bei Unklarheiten an den Notar selbst wenden, rät Gabriele Heinrich, Geschäftsführerin des Verbandes Wohnen im Eigentum e.V. (WiE): "Dieser ist verpflichtet, Sie über seine Rechnung aufzuklären." Zudem können Verbraucher mithilfe eines Gebührenrechners überprüfen, ob die Rechnung stimmen kann(siehe Website der Bundesnotarkammer unter Bürgerservice -> Notarkosten -> Berechnung). Denn die Notarkosten sind im Gerichts- und Notarkostengesetz festgesetzt. Daran muss sich der Notar halten, er hat keinen Verhandlungsspielraum bei der Rechnungsstellung.

Wenn sich durch diese Schritte die Zweifel aber nicht ausräumen lassen, können Verbraucher die Rechnung von einem Gericht überprüfen lassen. Dazu müssen Sie einen Antrag bei dem Landgericht stellen, in dessen Bezirk der Notar seinen Amtssitz hat. "Die Überprüfung ist kostenlos", erklärt Gabriele Heinrich. Allerdings werde das Gericht nur bei begründeten Zweifeln - deshalb müssen die Anträge eine schriftliche Begründung enthalten - an der Rechnung eine Überprüfung vornehmen. Findet das Gericht eine Unstimmigkeit, dann muss der Notar gegebenfalls Geld zurückzahlen. Für den Fall, dass die Rechnung zu niedrig ist, kann es allerdings auch sein, dass der Verbraucher nachzahlen muss.