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Sachkundenachweis nicht streichen!

20.6.2017. Über die Neuregelung einer Berufszulassung für Wohnungseigentumsverwalter wird der Bundestag am Donnerstag, 22.6.2017 entscheiden. Dem Gesetz, mit dem die Koalitionsvereinbarung der Bundesregierung über mehr Verbraucherschutz beim Wohnungseigentum umgesetzt werden sollte, droht die Verwässerung: Wohnen im Eigentum e.V. (WiE) liegt ein Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zum Gesetzentwurf vor, nach dem vor allem der geplante Sachkundenachweis für Verwalter - das Herzstück für mehr Verbraucherschutz - gestrichen werden soll. Damit würde die Chance vertan, das Qualifikationsniveau der Verwaltungen zu erhöhen. Was bliebe, ist nach Ansicht von WiE ein fragmentiertes, konzeptloses Gesetz mit zu hohem Bürokratieaufwand für den geringen Nutzen. WiE appelliert an die Abgeordneten, den Sachkundenachweis nicht durch eine geringfügige Fortbildungspflicht zu ersetzen. Andernfalls stehen sie in der Pflicht, den Wohnungseigentümern zu erklären, wie das neue Gesetz ihren Schutz als Verbraucher vor inkompetenten Verwaltungen erhöhen soll.

Hier lesen Sie unsere ausführliche Pressemeldung mit Kommentar zu dem Thema vom 13.6.2017.