Achtung, neues WEGesetz seit 01.12.2020! Bitte achten Sie auf das Datum der Veröffentlichungen!

Berufszulassung für WEG-Verwalter - Kommentar von WiE

Einstieg in mehr Verbraucherschutz oder Mogelpackung?

13.6.2017. Bei der neuen Berufszulassungsregelung für Wohnungseigentumsverwalter soll der Verbraucherschutz auf ein intransparentes Konstrukt zusammengestrichen werden. Das geht aus dem internen Beschlusspapier hervor, das Wohnen im Eigentum e.V. (WiE) vorliegt. Der in letzter Minute gefundene Kompromiss soll vom Bundestag in der nächsten Sitzungswoche vom 19.-23.6.2017 beschlossen werden. Für Verwalter wird es demnach die Erlaubnispflicht und die Versicherungspflicht geben – aber keinen Sachkundenachweis. Als Verbraucherschutzverband für Wohnungseigentümer, der sich sehr für die Einführung dieses Gesetzes und eines Sachkundenachweises (auch für langjährig tätige Verwaltungen) eingesetzt hat, sieht WiE in der jetzigen Umgestaltung eine Verwässerung des Gesetzentwurfs und eine Absage der ursprünglichen Zielsetzung, mehr Verbraucherschutz für Wohnungseigentümer bei Dienstleistungen zur WEG-Verwaltung einzuführen. Dieser Satz aus der Koalitionsvereinbarung der Bundesregierung wird mit dem neuen Gesetz so nicht erfüllt werden. WiE empfiehlt den Parteien für den Bundestagswahlkampf, die Novellierung des neuen (aktuell noch nicht verabschiedeten) Berufszulassungsgesetzes in ihre Wahlprogramme wieder aufzunehmen.  Mehr dazu: wohnen-im-eigentum.de

 


Kommentar von Gabriele Heinrich,
Geschäftsführenden Vorstandsmitglied Wohnen im Eigentum e.V.

 

 

Berufszulassung für Wohnungseigentumsverwalter wird weichgespült:
20 Stunden Fortbildung in 3 Jahren statt Qualifikationsnachweis!

 

Mit diesem Gesetz sollten erstmals Anforderungen an die berufliche Qualifikation von Verwaltern gesetzlich geregelt werden (siehe WiE-Website). Denn noch immer kann in Deutschland jede erwachsene Person Verwalter/in von Wohnungseigentum werden - unabhängig von der Vortätigkeit oder Ausbildung - egal, ob er/sie vorher als Architekt, Pferdepfleger, Friseurin, Hausfrau, Hausmeister oder Rechtsanwältin tätig war. Neben einer Versicherungspflicht (Versicherungen haben jetzt schon ca. 80% der Verwaltungen abgeschlossen) war der Sachkundenachweis wichtigster neuer Regelungsinhalt. Es war vorgesehen, dass Verwalter ohne sachgemäße Ausbildung ihre Qualifikation durch eine Prüfung bei der IHK nachweisen sollten.

Zunächst ging auch alles seinen Gang, um den Verbraucherschutz für Wohnungseigentümer durch eine solche Berufszulassungsregelung für WEG-Verwalter zu verbessern. Der Gesetzgebungsprozess zog sich zwar fast über die gesamte Legislaturperiode hin mit mehreren Verbändegesprächen, an denen WiE teilgenommen hat. Diverse schriftliche Stellungnahmen und inhaltliche Ausarbeitungen hat WiE vorgelegt. Als Gesetzentwurf wurde dann im August 2016 eine „Light-Version“ präsentiert mit einer Alte-Hasen-Regelung (Bestandsschutz für länger als 6 Jahre tätige Verwaltungen) sowie fehlender Berücksichtigung der Objektbetreuer. Aber positiv betrachtet wäre dies ein Einstieg in mehr Verbraucherschutz gewesen.

Doch dann kamen die Wirtschaftspolitiker der CSU/CDU ins Spiel, allen voran Barbara Lanzinger, Astrid Grotelüschen und Dr. Joachim Pfeiffer. Ohne tiefere Einblicke ins Wohnungseigentum und die Situation der Wohnungseigentümer zu nehmen, engagieren sie sich im Bundestags-Wirtschaftsausschuss als Berichterstatterinnen bzw. AG-Vorsitzender für Änderungen am Gesetzentwurf, um Überregulierungen zu verhindern. Als ob nun gerade in diesem Bereich - beim Wohnungseigentüm und dem übersichtlichen Wohnungseigentumsgesetz mit seinen drei Novellen innerhalb von 65 Jahren - eine Überregulierung festzustellen wäre, hinterfragten sie den Gesetzentwurf grundsätzlich, sahen zu hohen Bürokratieaufwand, zu hohe Kosten für die Verwaltungen und einen fehlenden Nutzen für die Wohnungseigentümer.

Auf der Zielgeraden von nur noch zwei Sitzungswochen bis zur Sommerpause - eine "Deadline" auch wegen der Bundestagswahl - wurde mit den SPD-Vertretern jetzt ein Kompromiss ausgehandelt: Für Verwalter soll es die Erlaubnispflicht und die Versicherungspflicht geben – aber keinen Sachkundenachweis. Es soll also keine Anforderungen an die Berufsausbildung für Einsteiger in den Verwaltungsberuf geben und auch keinen Sachkundenachweis für bereits länger in der Branche tätige Quereinsteiger. Stattdessen soll den Verwaltern eine Fortbildungspflicht auferlegt werden – 20 Stunden Fortbildung in 3 Jahren! Inhalt dieser Fortbildungen: unklar, denn es gibt bisher keine Vorgaben für die entsprechende Rechtsverordnung.  Für Immobilienkaufleute soll es sogar eine Befreiung von der Fortbildungspflicht geben, als ob diese Kenntnisse z.B. der aktuellen Rechtsprechung nicht benötigen würden. Nach Aussagen des SPD-Wirtschaftspolikers Marcus Held war nicht mehr zu erreichen, kein Sachkundenachweis aushandelbar.

 

Mehr Verbraucherschutz oder Mogelpackung?

Somit wird dieses Gesetz das Qualifikationsniveau in der Verwaltungsbranche nicht verbessern. Auch haben die Wirtschaftspolitiker ihr eigenes Ziel, die Bürokratiekosten nicht unnötig zu erhöhen, gründlich verfehlt. Denn wenn allein aufgrund der Erlaubnis- und der Fortbildungspflicht ein Register aufgebaut und regelmäßig aktualisiert werden muss, dann kostet das Geld und Aufwand bei definitiv viel zu geringem Nutzen für die Wohnungseigentümer. Wenn das keine Überregulierung ist! Herzlichen Glückwunsch!

Was das neue Gesetz bringen wird: ein erweitertes Geschäftsmodell für Verwalterakademien, Verwalterverbände und IHKs (siehe 3-tägige Ausbildung zum WEG-Verwalter - WiE hat hierüber berichtet) und sicher auch eine Erhöhung der Zahl der Fortbildungen verbunden mit Golfreisen nach Mallorca. Welche Aussagekraft werden aber solche Fortbildungs-Zertifikate für die Wohnungseigentümer auf der Suche nach einer fähigen Verwaltung haben? Keine. Damit zeigt sich, dass es den Verhinderern unter den Abgeordneten nicht um verlässliche gesetzliche Grundlagen für besseren Verbraucherschutz geht. Die Zielgruppe der Wohnungseigentümer, für die das Gesetz überhaupt geschaffen wird, haben diese Politiker wohl nie im Auge gehabt.

Unsere Empfehlung an alle Parteien für den Bundestagswahlkampf, wenn das Gesetz so wie jetzt angedacht beschlossen wird:

  • Nehmen Sie die Novellierung direkt wieder in Ihr Regierungsprogramm auf, ergänzt um
  • eine Reform des Wohnungseigentumsgesetzes mit dem Ziel "Mehr Verbraucherschutz für Wohnungseigentümer" - allerdings nur dann, wenn dieses Ziel glaubwürdig und nicht in Form einer Mogelpackung umgesetzt werden soll.

 

Die Bilder für eine Veröffentlichung, (c) Wohnen im Eigentum e.V., können angefordert werden.

 

Mehr zum Thema siehe Seite Verwalterberuf