Achtung, neues WEGesetz seit 01.12.2020! Bitte achten Sie auf das Datum der Veröffentlichungen!

Mindestens 4,6 Millionen Euro veruntreut / Geschädigte Wohnungseigentümer warten weiter auf Schützenhilfe für ihre Zivilklagen

30.5.2017. Volle fünf Monate nach Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft am 31.12.2016 hat das Landgericht Bonn das Strafverfahren gegen Herbert Feldmann noch immer nicht eröffnet. Der Verwalter aus dem Raum Bonn hatte laut Gutachten seines Insolvenzverwalters mindestens 4,6 Millionen Euro von den Konten von ihm verwalteter Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) veruntreut. Die Anklage der Staatsanwaltschaft bezieht sich nach Informationen von Wohnen im Eigentum e.V. (WiE) auf 459 Einzelfälle der Veruntreuung zu Lasten von WEGs allein aus 2013, strafbar nach § 266 StGB (Untreue) und § 263 StGB (Betrug). Doch das Landgericht Bonn lässt zur Zeit noch durch einen Gutachter prüfen, ob Feldmann überhaupt verhandlungsfähig ist.

Ein Sprecher des Landgerichtes Bonn hat auf Nachfrage von WiE prognostiziert, dass mit der Entscheidung über die Eröffnung des Strafverfahrens nicht vor Oktober/November dieses Jahres zu rechnen sei. Zwar ist das Strafverfahren an sich für betrogene Wohnungseigentümer nicht relevant, denn darin geht es nicht um ihre Ansprüche, sondern um eine Bestrafung von Herbert Feldmann. Jedoch können Feststellungen aus einem Strafverfahren in zivilrechtlichen Verfahren helfen, da sie einen hohen Beweiswert haben, erklärte der Sprecher des Landgerichts. Auf Schützenhilfe durch solche Beweise werden die von der Veruntreuung betroffenen Wohnungseigentümer, die Zivilklagen gegen Feldmann führen, angesichts des heutigen Sachstands wohl noch lange warten müssen.

Die Mühlen der Justiz mahlen langsam. „Das Aufdecken der Machenschaften des Immobilienverwalters Herbert Feldmann läuft nun seit 2013“, betont WiE-Geschäftsführerin Gabriele Heinrich. Nicht zuletzt wegen dieses Falls macht sich WiE nun schon fast ebenso lange dafür stark, dass WEG-Gelder nicht mehr auf Treuhandkonten der Verwaltungen angelegt werden. Denn ist die WEG selbst Kontoinhaberin und mit Konten-Kontrollrechten ausgestattet, werden Veruntreuungen zumindest erschwert.

--> Eine Chronik des Falls Feldmann finden Interessierte und Betroffene auf der Website des Vereins: https://www.wohnen-im-eigentum.de/eigentumswohnung/verwaltung/veruntreuung.html