Achtung, neues WEGesetz seit 01.12.2020! Bitte achten Sie auf das Datum der Veröffentlichungen!

Schäden durch Einbrecher werden sonst nicht voll ersetzt - Wohnen im Eigentum e.V. informiert

2.2.2017 Eigentümer und Mieter sollten Baugerüste am Haus der Hausratversicherung melden. Ansonsten kann es sein, dass die Versicherung einen Schaden, den Einbrecher anrichten, nicht in voller Höhe oder sogar gar nicht ersetzt. Darauf weist der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum e.V. (WiE) hin. Der Grund liegt darin, dass Einbrecher es durch das Gerüst leichter haben, in Häuser oder Wohnungen zu kommen, erklärt Peter Kaschura, WiE-Experte für das Thema Einbruchschutz. Deshalb ist aus Sicht der Versicherung eine erhöhtes Einbruchsrisiko mit einem Gerüst verbunden. Eine solche Gefahrerhöhung muss der Versicherte immer der Versicherung mitteilen, sonst kann die Versicherung die Leistung verweigern. Wenn der Versicherte dagegen das Gerüst meldet, könnte die Versicherung höchstens das Risiko neu bewerten und deshalb einen höheren Beitrag verlangen. In der Regel passiert das aber nicht.