Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum e.V. rät: Wohnungseigentümergemeinschaften sollten Kosten für eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung ihrer Beiräte übernehmen

7.8.2017. Der Einsatz für ihre Miteigentümer kann Verwaltungsbeiräte von Wohnungseigentümergemeinschaften teuer zu stehen kommen. Denn obwohl sie ehrenamtlich tätig sind, können sie für Fehler in die Haftung genommen werden.

Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum e.V. (WiE) rät Wohnungseigentümergemeinschaften deshalb, die Haftung ihrer Verwaltungsbeiräte für leichte Fahrlässigkeit ausschließen. Dafür ist ein Beschluss auf der Eigentümerversammlung erforderlich.

Zudem sollten Beiräte generell keine Aufgaben übernehmen, die eigentlich in das Gebiet des Verwalters fallen, wie die Überwachung und Abnahme von Sanierungsarbeiten, so Geschäftsführerin Gabriele Heinrich. Wenn Beiräte solche Arbeiten doch übernehmen, sollten sie zumindest zuvor auf Kosten der Wohnungseigentümergemeinschaft Fachleute zu Rate ziehen. Dazu müssen sie sich vorab durch einen Beschluss der Eigentümergemeinschaft ermächtigen lassen.

Zudem rät Heinrich Verwaltungsbeiräten zum Abschluss einer Vermögensschadenshaftpflichtversicherung, um ihr Haftungsrisiko abzumildern. Die Kosten dafür sollten von der Wohnungseigentümergemeinschaft übernommen werden.

Seine Mitglieder weist Wohnen im Eigentum e.V. als Tippgeber auf geeignete Versicherungen hin.