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Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum e.V. rät Wohnungseigentümern zu vorausschauenden Entscheidungen

10.8.2017. Bei größeren und komplizierten Baumaßnahmen sollten Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) im Beschluss zur Auftragserteilung an einen Handwerker auch einen Ersatz-Handwerksbetrieb benennen. Darauf weist der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum e.V. hin. Denn sollte es nötig sein, dem beauftragen Betrieb zu kündigen, darf der Verwalter ansonsten nicht eigenmächtig einen anderen Handwerker beauftragen. Er müsste zunächst erneut eine Eigentümerversammlung einberufen – und würde damit die Baumaßnahme verzögern.

Mehr Informationen dazu, was Wohnungseigentumsgemeinschaften bei Modernisierungen beachten sollten, finden Interessierte in dem WiE-Ratgeber "Der Modernisierungs-Knigge für Wohnungseigentümer" den sie auf der Website des Verbands unter https://www.wohnen-im-eigentum.de/modernisierungs-knigge kostenfrei herunterladen können.