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10.5.2016. Viele Haus- und Wohnungseigentümer haben einen nach heutigem Maßstab viel zu teuren Immobilienkredit abgeschlossen. In Zeiten niedriger Zinsen ist es ihnen ein Anliegen, sich von dem einst mit der Bank vereinbarten Zinssatz zu lösen und auf das aktuelle Niveau umzuschulden. Tipp des Verbraucherschutzverbands Wohnen im Eigentum e.V. (WiE): Kreditnehmer sollten prüfen, ob sie ihren Kreditvertrag wegen falscher Widerrufsbelehrung noch heute widerrufen können. Vor allem bei vor 2008 aufgenommenen Darlehen könnten sie Glück haben.

Der Widerruf eines Altvertrags ist möglich, wenn

  • der Kredit zwischen dem 1.9.2002 und dem 10.6.2010 aufgenommen wurde,
  • der Kreditnehmer Verbraucher/in ist (also nicht unternehmerisch tätige Person oder Firma) und
  • das Kreditinstitut ihn/sie nicht korrekt über das Widerrufsrecht informiert hat.

Handeln müssen Verbraucher dann schnell: Dieses Widerrufsrecht bei Altverträgen erlischt am 21.6.2016.

Hintergrund: Seit September 2002 gilt für Immobilienkredite an Verbraucher, dass die Verträge mit einer Widerrufsbelehrung ausgestattet sein müssen. Vor allem in Jahren bis 2008 wurden diese Erklärungen häufig falsch formuliert und optisch nicht genügend hervorgehoben. Ohne korrekte Belehrung lief dann die Frist für ihr Widerrufsrecht nicht ab. Diesen „ewigen Widerrufsjoker“ für Altverträge hat die neue Wohnimmobilienkreditrichtlinie jetzt abgeschafft. Bei neu abgeschlossenen Immobilienkrediten erlischt das Widerrufsrecht grundsätzlich 14 Tage nach Abschluss des Vertrags bzw. bei nicht korrekter Information darüber spätestens ein Jahr darauf.

Aber Vorsicht: Für Laien ist kaum feststellbar, ob der eigene Kreditvertrag eine korrekte Belehrung enthielt oder nicht. Dazu der WiE-Finanzexperte Josef Anthofer: „Bevor Sie aktiv werden, lassen Sie Ihren Darlehensvertrag fachkundig juristisch prüfen. Gehen Sie zu einem Anwalt, der sich im Banken- und Kapitalmarktrecht auskennt, und rechnen Sie mit Beratungskosten von 200 – 400 € für eine Prüfung der Widerufsklausel. Schnäppchenangebote für wenige 10-€-Scheine, wie sie übrigens auch manche Verbraucherberatungsstellen anbieten, lassen meist die nötige detaillierte Prüfung Ihres individuellen Vertrags vermissen und verschaffen Ihnen mit rein pauschalen Aussagen nicht die nötige Rechtssicherheit.“

Zudem sollte man sich bereits vor dem erfolgreichen Widerruf um eine Anschlussfinanzierung bei einem neuen Kreditinstitut kümmern, so Anthofer weiter: "Holen Sie rechtzeitig ein verbindliches Angebot ein, bevor Sie sich aus dem Altvertrag lösen. Nur so stellen Sie sicher, das alte Darlehen nach Ihrem Widerruf auch wirklich ablösen zu können."

Schließlich gilt: Wessen Bonität sich seit Kreditaufnahme verschlechtert hat (Arbeitslosigkeit, anderweitige Schulden etc.), bekommt womöglich keine besseren Konditionen als damals oder erhält schlimmstenfalls gar keinen neuen Kredit. Mit dem Widerruf würde er oder sie sich dann einen Bärendienst leisten.