Bundesländer regeln Einbau und Wartung unterschiedlich / Wohnen im Eigentum e.V. warnt Wohnungseigentümergemeinschaften vor vorschnellen Beschlüssen

4.9.2017. Während Neubauten bereits in allen Bundesländern mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden müssen, gilt das für bestehende Häuser und Wohnungen noch nicht überall. Eigentümer sollten dennoch aktiv werden, da die runden Dosen im Brandfall Leben retten. Wohnen im Eigentum e.V. (WiE) informiert über die geltenden Übergangsfristen und warnt Wohnungseigentümergemeinschaften darüber hinaus vor vorschnellen Beschlüssen.

Die Rechtslage in den Bundesländern
In Bayern läuft am 31.12.2017 die Frist ab, innerhalb derer Rauchwarnmelder auch in Bestandsbauten nachgerüstet werden müssen. In Brandenburg und Berlin haben Eigentümer hierfür noch bis Ende 2020 Zeit, können natürlich auch jetzt schon handeln. In Sachsen gibt es gar keine Nachrüstpflicht. In allen anderen Bundesländern besteht die Nachrüstpflicht bereits mindestens seit Jahresanfang. Neben der Installation schreiben die Bauordnungen der meisten Länder auch vor, wer für die Wartung zuständig ist. Das können die Eigentümer oder aber auch Mieter sein.

Keine Erwähnung der WEGs in den Bauordnungen
Dennoch haben sich nach Kenntnis von WiE viele Hausbesitzer und vor allem Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) noch nicht mit dem Thema befasst. Allerdings haben gerade WEGs dabei auch ein Problem: Nicht geregelt ist, ob jeder einzelne Wohnungseigentümer oder die Gemeinschaft für die Rauchwarnmelder zuständig ist. In den Bauordnungen der Bundesländer werden die WEGs schlicht nicht erwähnt. Angesichts dieser unzureichenden Gesetzeslage schüren Unternehmen und Juristen seit Jahren die Angst vor Haftungsrisiken und dem Verlust von Versicherungsschutz. Aus der an sich begrüßenswerten Rauchwarnmelder-Pflicht wurde ein Lehrstück darüber, wie eine kleine runde Sache zur hochkomplexen Materie aufgeblasen wird.

Wohnen im Eigentum e.V. rät Wohnungseigentümern, sich dennoch nicht einfach so in teure Installations- und Wartungsverträgen treiben zu lassen. Die 3 wichtigsten WiE-Empfehlungen:

  1. WEGs sollten keinesfalls vorschnell per Beschluss die Installation und Wartung der Rauchwarnmelder zur Gemeinschaftssache erklären. Erst ist zu klären, ob überhaupt eine rechtliche Pflicht hierzu besteht.
  2. Sind WEG-Beschlüsse nötig, sollte unbedingt zwischen Installation und Wartung unterschieden werden; beides kann unterschiedlich geregelt werden.
  3. Sind im eigenen Bundesland die unmittelbaren Haus- und Wohnungsbesitzer (selbstnutzende Eigentümer oder Mieter) für die Wartung zuständig, müssen WEGs diese Aufgaben nicht an sich reißen. Sinn macht das dann nur, wenn die Wohnungseigentümer sich hierfür wirklich einen Dienstleister wünschen und auch bereit sind, ihn zu bezahlen.

Ausführliche Erläuterungen hierzu finden alle Interessierten im WiE-Infoblatt "Rauchwarnmelder – Verhältnismäßigkeit von Einsatz und Nutzen oder ein Geschäft mit dem Bedürfnis nach Sicherheit?", zu beziehen im WiE-Shop auf der Website des Vereins unter www.wohnen.im.eigentum.de