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BMJV fördert neues Verbraucherschutz-Projekt von Wohnen im Eigentum e.V. zur Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung / Kostenfreier Ratgeber erscheint im Januar / Aufruf: Kuriose Regelungen und Erfahrungsberichte gesucht

6.10.2015. Nur die wenigsten Immobilienkäufer wissen, dass ihnen bei einer Eigentumswohnung nicht einmal die eigenen vier Wände allein gehören (sofern diese tragend sind). Sie haben sich nicht vorgestellt, dass ihre Nachbarn ein Mitspracherecht bei der Tierhaltung oder Gartennutzung hat. Und selbst wenn sie darauf gefasst sind, ihr Eigentum gemeinschaftlich mit den Miteigentümern zu verwalten, kennen sie die komplizierten rechtlichen Vorschriften hierfür in aller Regel nicht. Genau das will Wohnen im Eigentum e.V. (WiE) jetzt ändern.

BMJV fördert neues Verbraucherschutz-Projekt von Wohnen im Eigentum e.V.

Gefördert durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat WiE ein Projekt zur Aufklärung über Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen gestartet. Neben dem Wohnungseigentumsgesetz (WEGEsetz) sind diese Dokumente die "Satzung“ oder "Verfassung" einer jeden Eigentümergemeinschaft und somit maßgebend für die Rechte und Pflichten der einzelnen Wohnungseigentümer, denn hierin können die Vorschriften des WEGesetzes ergänzt oder in gewissem Umfang abgeändert werden.

„Unser Ziel ist es, über die Bedeutung der Teilungserkärung und Gemeinschaftsordnung zu informieren“, sagt WiE-Geschäftsführerin Gabriele Heinrich. „Als Wohnungskäufer/in sollten Sie dieses Regelwerk kennen, prüfen und weitestgehend verstehen, bevor Sie unterschreiben. Sind Sie Wohnungseigentümer/in, dann sollten Sie diese Urkunde ebenfalls gut kennen und ggf. in Ihrer WEG über Änderungen diskutieren, falls diese 'in die Jahre gekommen' ist oder schwer einhaltbare Regelungen enthält".

Aus langjähriger Beratungspraxis weiß WiE nämlich, dass viele Teilungserklärungen trotz notarieller Beurkundung unwirksame oder unausgewogene Regelungen enthalten. Andere sind schlicht überholt, weil sie seit ihrer Erstellung vor bis zu 60 Jahren nie aktualisiert worden sind. Heinrich: „Es ist schwierig, aber nicht unmöglich, Gemeinschaftsordnungen zu ändern – etwa weil sie energetische Modernisierungen erschweren. Lassen Sie sich von uns zeigen, wie es geht!“

Kostenfreier Ratgeber erscheint im Januar

Im Zuge des geförderten Projekts wird WiE Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen auswerten, Fallstricke entlarven und gute Lösungen vorstellen. Ab Ende des Jahres stehen dann ein umfassender Ratgeber und eine aktualisierte Muster-Gemeinschaftsordnung auf der Website des Verbands zum kostenfreien Download bereit: www.wohnen-im-eigentum.de/gemeinschaftsordnung

Aufruf: Kuriose Regelungen und Erfahrungsberichte gesucht

Alle Wohnungseigentümer ruft der Verband jetzt zur Mitarbeit am Projekt auf:

  • Enthält Ihre Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung kuriose Regelungen?
  • Ist es Ihrer Eigentümergemeinschaft bereits gelungen, eine veraltete Regelung zu verändern?

Berichten Sie WiE davon! Wie es geht, lesen Sie auf der genannten Website. Unter allen Einsendern von Erfahrungsberichten bis zum 30. Oktober 2015 wird 10 x der neu erschienene WiE-Ratgeber für Wohnungseigentümer „Endlich Durchblick – Die Prüfung der Jahresabrechnung“ verlost.

Wohnen im Eigentum e.V. ist bundesweit aktiv und der einzige Verbraucherschutzverband, der speziell die Wohnungseigentümer vertritt. Parteipolitisch neutral und unabhängig setzt sich WiE ein für ihre Interessen und Rechte in der Öffentlichkeit sowie gegenüber Politik und Wirtschaft. WiE fordert mehr Verbraucherschutz und Markttransparenz auf dem Bau-, Wohnungs- und Wohnmarkt. Seine Mitglieder unterstützt WiE unter anderem mit kostenfreier Telefonberatung durch Rechtsanwälte und Architekten sowie weiteren Beratungsdienstleistungen rund um die Themen Eigentumswohnung, Bauen und Modernisieren. Weitere Informationen: www.wohnen-im-eigentum.de