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WiE rät: Feuchtigkeitsgehalt der Raumluft kontrollieren – und auf mögliche Baufehler achten

27.4.2017. Durch Kochen, Duschen, Wäsche waschen und trocknen, aber auch einfach durch den Atem der Bewohner gelangt viel Feuchtigkeit in die Luft einer Wohnung. Pro Person und Tag summiert sich das auf zwei bis drei Liter. Darauf weist der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum e.V. (WiE) hin. Wollen Mieter oder Eigentümer keine Schimmelbildung riskieren, sollten sie daher mindestens drei Mal täglich lüften, rät WiE-Berater und Diplom-Ingenieur Jan Habermann. Wie lange die Fenster offen stehen sollten, kommt auf die Methode des Lüftens an. Habermann empfiehlt dazu, zwei gegenüberliegende Fenster ganz zu öffnen. Bei dieser sogenannten Querlüftung werde die Luft in einem Raum am schnellsten ausgetauscht. Es genüge dann, eine bis fünf Minuten zu lüften. Wenn nur ein Fenster ganz geöffnet ist, dauert der Luftaustausch etwa doppelt so lange. Und ist lediglich ein Fenster auf Kipp gestellt, dauert es mindestens eine halbe Stunde, bis die Luft in dem Zimmer ausgetauscht ist. Solches "Dauerlüften" sollten Bewohner vermeiden, so Habermann. "Das kostet Energie und bringt wenig." Habermann empfiehlt zudem den Kauf eines Hygrometers, um die Feuchtigkeit in der Raumluft zu messen. Dies koste nur wenig Geld und sei für die Besitzer eine gute Hilfe, um zu erkennen, wann sie wieder lüften müssen. Bei Werten über 60 Prozent sei es höchste Zeit, die Fenster zu öffnen.

Die Möbel sollten so stehen, dass die Luft dahinter und darunter gut zirkulieren kann. Dafür sollte ein Abstand zur Außenwand von mindestens fünf Zentimetern bestehen bleiben. Aber auch zum Boden sollte genügend Abstand bestehen. Habermann empfiehlt deshalb Möbelstücke mit Beinen. "Die Durchlüftung an der Unterseite muss gegeben sein", erklärt der Ingenieur. Da kalte Luft nach unten sinke, sammele diese sich sonst hinter dem Möbelstück und könne nicht entweichen. Die kalten Temperaturen dort begünstigten dann an dieser Stelle die Schimmelbildung.

Kommt es trotz der Beachtung all dieser Vorsichtsmaßnahmen zum Auftreten von Schimmel, sollten die Bewohner auf Ursachensuche gehen, in einer Wohnungseigentümergemeinschaft den Verwalter benachrichtigen und zudem Fachleute um Rat fragen.

Denn auch bauliche Fehler können der Grund für eine Schimmelbildung sein sein. So können schadhafte Abdichtungen dazu führen, dass Feuchtigkeit aus der Erde in den Keller dringt. Regen kann die Mauern durchfeuchten, wenn das Dach undicht ist oder aber defekte Leitungen sind Schuld an der Nässe. Die Ursache kann aber auch in einer ungenügenden Wärmedämmung liegen. Diese kann dazu führen, dass Luftfeuchtigkeit an kalten Außenecken kondensiert. Um letzteres zu überprüfen empfiehlt Habermann, direkt an der Wand die Temperatur zu messen. Als Faustregel gibt er an: Gibt es einen Unterschied von acht Grad zwischen der Temperatur der Raumluft und der Temperatur der Wand, ist eine Dämmung notwendig.

Ist eine Wärmedämmung der Fassade erforderlich, muss dies in einer WEG gemeinschaftlich beschlossen werden. Welche Mehrheiten dafür genau gegeben sein müssen, richtet sich nach dem Zustand der Außenwand und Umfang der Arbeiten. Instandsetzungen zum Beispiel können mit einfacher Mehrheit beschlossen und von jedem Eigentümer verlangt werden.

Es gibt es aber auch die Möglichkeit, eine Innendämmung in der eigenen Wohnung anzubringen. Dies ist ohne Zustimmung der anderen Eigentümer möglich, denn diese lässt sich durch ein Trockenbausystem herstellen - und ein solches ist keine bauliche Veränderung. Aber Vorsicht: Voraussetzung ist, dass durch die Maßnahme keine Schäden oder Folgeschäden am gemeinschaftlichen Eigentum entstehen, zum Beispiel durch Bildung von Wärmebrücken oder Schäden an der Bausubstanz. „Entspricht die Innendämmung dem Stand der Technik und wird sie fachgerecht angebracht, sind keine Schäden zu befürchten“, erklärt Bauingenieur Jan Habermann. „Wichtig ist, dass es keine Luftbewegung von innen nach außen gibt. Probleme kann es auch geben, wenn durch beschädigte Fassaden Feuchtigkeit in die Außenwand dringt. „Deshalb ist eine fachliche Begleitung bzw. Beratung zu empfehlen“, so Habermann.