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Wohnen im Eigentum e.V. gibt Ratgeber heraus: "Veruntreuung durch den WEG-Verwalter: Warnzeichen erkennen, gezielt handeln, Schäden minimieren"

16.7.2018. Der Bonner Verwalter Herbert Feldmann, der Wohnungseigentümergemeinschaften mutmaßlich um mehrere Millionen Euro betrogen hat, bleibt weiter auf freiem Fuß. Zwar hatte das Landgericht Bonn ihn in zwei Prozessen am 5.6.2018 und am 20.3.2018 wegen schwerer Veruntreuung in 128 Fällen zu insgesamt 6 Jahren und 1 Monat Gefängnis verurteilt. Doch der Verwalter hat nun in beiden Fällen Revision eingelegt, bestätigte Dr. Tobias Gülich, Pressedezernent des LG Bonn, gegenüber WiE. Bis der Bundesgerichtshof hierüber entscheidet, werden viele weitere Monate vergehen.

Feldmann, der schon vor dem Landgericht Bonn auf eingeschränkte Verhandlungsfähigkeit wegen Krankheit plädierte, spielt nach Vermutung von Prozessbeobachtern auch auf Zeit. Die betroffenen Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) müssen nun weiter darauf warten, dass die Urteile gegen ihn rechtskräftig werden und somit eine volle Indizwirkung zugunsten der parallel laufenden Zivilprozesse auf Schadensersatz entfalten. Der Gesamtschaden beträgt nach Berechnungen des Insolvenzverwalters 4,6 Mio Euro, wie bereits 2015 bekannt geworden war. Feldmann ist insolvent. Sollte der BGH seine Verurteilungen bestätigen, ist auch erst dann der Weg frei für ein abgetrenntes Verfahren wegen Vermögensverschiebungen an die Ehefrau. Da es auch um griechische Immobilien geht, stünde dann noch ein internationales Amtshilfeverfahren an.

"Bei den WEGs schwinden letzte Hoffnungen, auch nur Bruchteile der von ihren Konten veruntreuten Gelder zurückzuerhalten", sagt Gabriele Heinrich, Geschäftsführendes Vorstandmitglied von Wohnen im Eigentum e.V. (WiE). Der Verbraucherschutzverband hatte diesen besonders schweren Fall von Veruntreuung und Betrug durch einen Wohnimmobilienverwalter 2013 mitaufgedeckt und verfolgt ihn seither. Alle bekannten Details sind nachzulesen auf der Website des Verbands unter wohnen-im-eigentum.de. Dort finden Wohnungseigentümer auch den Link zum PDF-Ratgeber "Veruntreuung durch den WEG-Verwalter: Warnzeichen erkennen, gezielt handeln, Schäden minimieren", um in ähnlichen Fällen gut und rechtzeitig zu reagieren. "Es geht darum, dass Eigentümer die WEG-Konten im Blick behalten und Verwaltungen besser kontrollieren", sagt Heinrich. "Allerdings mauern viele Kreditinstitute, die nur die Verwaltungen und nicht die Eigentümer als ihre Kunden ansehen. Es fehlt an Regelungen hierfür im Wohnungseigentumsgesetz. Der Fall Feldmann wird damit auch bei den anstehenden Diskussionen um eine verbraucherorientierte Reform des WEGesetzes eine beispielhafte Rolle spielen."