Für Wohnen im Eigentum e.V. ist das Berufszulassungsgesetz mit Sachkundenachweis ein Muss / WEGs müssen Ausbildung und Berufserfahrung der Verwalter genau prüfen
23.5.2017. Bei der Wahl ihrer Verwaltungen ist Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) dringend zu empfehlen, auf die Qualifikation und Berufserfahrung der Bewerber zu achten und die vorgelegten Ausbildungszertifikate zu hinterfragen und genau zu prüfen. Dazu rät der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum e.V. und führt das Beispiel eines aktuell bekannt gewordenen unzureichenden bis fragwürdigenden Ausbildungsgangs an.
So bietet die Technische Akademie Hameln in Zusammenarbeit mit der IHK Hannover einen 10-tägigen Lehrgang zum Immobilienverwalter mit IHK-Zertifikat an. Dies ist an sich schon eine mehr als magere Ausbildung. Noch dazu wird die Verwaltung von Wohnungseigentum (WEG-Verwaltung) darin in nur einem von 9 inhaltlichen Modulen behandelt. Auf Nachfrage umfasst dieses Modul 30 Prozent des Kurses, also drei Tage. Die anderen Module beinhalten mehrheitlich die Mietverwaltung. Geforderte Vorqualifikationen für die Teilnehmer: keine. Jede/r Architekt/in, Friseur/in, Politologe/in oder Pferdepfleger/in kann sich nach diesem Kurs als IHK-geprüfte/r Immobilienverwalter/in bezeichnen. So auch ein 23-jähriger Darmstädter, der mit seiner Verwaltungsfirma „die Branche revolutionieren" will. Nach einem Architekturstudium mit Bachelor-Abschluss hat er den Kurs an der TA Hameln absolviert und ist jetzt – durch Aufkauf von Verwaltungen im Frankfurter Raum – in mindestens 5 Verwaltungen Geschäftsführer.
So etwas ist möglich in Deutschland. Doch weil Berufe nicht „überreguliert" werden sollen, scheint das dringend notwendige Gesetz zur Berufszulassungsregelung für WEG-Verwalter wohl durch wenige CSU/CDU-Bundestagsabgeordnete im Wirtschaftsausschuss verwässert zu werden, die jegliche Berufszulassungsregelungen für freie Berufe ablehnen. Wohnen im Eigentum e.V. appelliert an die verantwortlichen Politiker, das von allen Branchenvertretern – den Verbänden der Wohnungseigentümer, der Mieter und der Verwaltungen – gewollte Gesetz mit dem dringend erforderlichen Sachkundenachweis jetzt zu verabschieden – zum Schutz der Wohnungseigentümer/innen. Denn sie tragen in der Regel den Schaden und die Kosten, die unqualifizierte Verwaltungen anrichten.