Wohnen im Eigentum e.V. fordert Änderungen im Entwurf des Zahlungskontengesetzes

10.12.2015. Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) sind als Verbraucher anerkannt. Trotzdem behandeln Banken und Sparkassen die Wohnungseigentümer nicht als Verbraucher, ja nicht einmal wie ihre Kunden. Sie informieren sie in der Regel nicht über Kontrollmöglichkeiten und den Schutz ihrer WEG-Konten, verweigern im Krisenfall sogar Auskünfte. Deshalb fordert der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum e.V. (WiE) die Aufnahme von Verbraucherinformations- und -schutzregelungen für Wohnungseigentümer in das Zahlungskontengesetz (ZKG), das im Deutschen Bundestag zur Beratung ansteht.

Informationen über die WEG-Konten, die Preise, die Dienste und die Kontenbewegungen werden von den Banken und Sparkassen in der Regel nur an die Verwaltungen übermittelt. Diese Praxis schafft viele Probleme, denn so wird den meisten WEGs eine effektive, umfängliche Kontenkontrolle verwehrt. Unregelmäßigkeiten in der WEG-Kontoführung werden dann häufig zu spät erkannt. Im Krisenfall – also bei fehlenden Geldbeträgen, vermuteter Veruntreuung von WEG-Geldern, Insolvenz oder beim plötzlichem Tod des Verwalters – stellen WEGs erstaunt fest, dass

  • Verwaltungen offenkundig eigenmächtig gehandelt und Konten umgestellt haben, WEG-Beschlüsse oder Vorgaben im Verwaltervertrag nicht umgesetzt oder zu hohe Ausgaben ohne Beschluss getätigt haben, aber
  • sie selbst als WEG von den Zahlungsdienstleistern keine Auskunft über ihre Konten erhalten.

Angesichts dieser Praxis nimmt WiE jetzt das aktuelle Gesetzesvorhaben für ein Zahlungskontengesetz zum Anlass, konkrete Informations- und Auskunftsrechte sowie konkrete Kontrollrechte für Wohnungseigentümer und -gemeinschaften zu fordern. Das Zahlungskontengesetz - in erster Linie gedacht für benachteiligte Verbraucher - soll  ausdrücklich für alle Verbraucher Vergleichbarkeit, Transparenz und Sicherheit bzgl. ihrer Konten bringen.  „Die Wohnungseigentümer wurden von der EU, die dieses Gesetz vorgegeben hat, und dem Bundesfinanzministerium schlichtweg vergessen, wie so oft im politischen Geschehen“, erklärt Gabriele Heinrich, geschäftsführendes Vorstandsmitglied von WiE. „Hier muss noch nachgebessert werden.“

Die Forderungen von WiE:

  • Konten von WEGs sind als Eigenkonten (bzw. offene Fremdgeldkonten) zu führen mit der WEG als Kontoinhaberin und nicht mehr mit dem Verwalter als Kontoinhaber.
  • Wohnungseigentümern müssen ihre Informations- und Auskunftsrechte, die Preise und die Kontoeröffnungsformulare auf der Website der Bank/Sparkasse leicht zugänglich gemacht werden.
  • Zahlungsdienstleister haben den Wohnungseigentümern verschiedene Konten-Kontrolldienste anzubieten (jederzeitiges Auskunftsrecht für mindestens zwei benannte Miteigentümer, Online-Einsichtnahme, direkte Zusendung der Bankauszüge an den Verwaltungsbeirat, Verfügungsbeschränkungen u.a.) und ihnen Informationen hierzu allgemein zugänglich auf ihrer Website und in ihren Filialen zur Verfügung zu stellen.
  • Bei berechtigtem Interesse – d.h. in nachweisbaren Krisensituationen – muss allen Wohnungseigentümern, die sich legitimieren können, Auskunft über und Einsicht in die WEG-Konten gewährt werden. Auch Informationen hierzu sind öffentlich bekannt zu machen.

„Werden Wohnungseigentümer und WEGs im Zahlungskontengesetz nicht berücksichtigt, müssen sie – wie bei vielen anderen Gesetzen geschehen – wieder einmal gerichtlich klären, dass und in welchem Umfang sie Verbraucherrechte aus diesem Gesetz ableiten können“, so Heinrich. „Das führt zu einer unnötigen Belastung der Gerichte und zu unnötigen Kosten für alle Beteiligten. Will der Gesetzgeber das in Kauf nehmen?“

Mehr Informationen finden Wohnungseigentümer hier: https://www.wohnen-im-eigentum.de/politik/zahlungskontengesetz. Wohnen im Eigentum e.V. ist bundesweit aktiv und der einzige Verbraucherschutzverband, der speziell die Wohnungseigentümer vertritt. Parteipolitisch neutral und unabhängig setzt sich WiE ein für ihre Interessen und Rechte in der Öffentlichkeit sowie gegenüber Politik und Wirtschaft. WiE fordert mehr Verbraucherschutz und Markttransparenz auf dem Bau-, Wohnungs- und Wohnmarkt. Seine Mitglieder unterstützt WiE unter anderem mit kostenfreier Telefonberatung durch Rechtsanwälte und Architekten sowie weiteren Beratungsdienstleistungen rund um die Themen Eigentumswohnung, Bauen und Modernisieren.

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