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13.1.2016 Angesichts der ersten Lesung des Zahlungskontengesetzes im Bundestag am kommenden Freitag fordert der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum e.V. (WiE) den Gesetzgeber auf, die Ausgrenzung der Wohnungseigentümer durch die Banken zu beenden. Millionen von Wohnungseigentümern wissen nicht, wie sie die Konten ihrer Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) kontrollieren können. Denn geführt werden die Konten von den Verwaltungen. Zwar gibt es für Beiräte und Wohnungseigentümer mehrere Möglichkeiten, Einblick die Konten zu nehmen. Aber die Geldinstitute informieren in eigener Initiative bewusst nicht darüber. „Hereingelassen“ wird nur der Verwalter. Die Folge: Sehr viele Wohnungseigentümer wissen oft noch nicht einmal, wie viel Geld auf ihrem WEG-Konto tatsächlich liegt. Buchungs- und Überweisungsfehler werden spät oder gar nicht bemerkt, Verwalter handeln eigenmächtig und Betrugsfälle werden zu spät erkannt. Die Wohnungseigentümer bleiben zum Teil auf enormen Schäden sitzen. WiE ruft deshalb den Bundestag auf, in dem neuen Gesetz Verbraucherinformations- und Auskunftsrechte für WEGs zu verankern, die ihnen eine umfängliche Kontenkontrolle ermöglichen.

Wohnungseigentümergemeinschaften sind zwar vom Bundesgerichtshof als Verbraucher anerkannt, werden aber von Sparkassen und Banken nicht als solche behandelt. Die Geldinstitute betrachten in der Regel ausschließlich die WEG-Verwalter als ihre Kunden. Nur an sie geben die Banken dann wichtige Informationen über Kontobewegungen oder Preise weiter. Den Eigentümern wird sogar die Einsicht in ihre Konten verweigert, sofern sie keine Sondervereinbarungen getroffen haben. Dabei liegen auf den Konten oft größere Geldbeträge, etwa Rückstellungen für Sanierungsarbeiten. Im schlimmsten Fall stellen die Wohnungseigentümer irgendwann fest, dass vorhanden geglaubte Instandhaltungs-Rücklagen nicht in der gedachten Höhe vorliegen oder sogar ganz fehlen. Auch bei plötzlichem Tod oder Insolvenz des Verwalters sehen sich WEGs häufig damit konfrontiert, dass Banken oder Sparkassen dem Beirat oder einzelnen Eigentümern keinerlei Auskunft über die Konten erteilen, auf denen ihr Geld liegt.

WiE fordert daher, dass mindestens zwei Wohnungseigentümer einer WEG regulär das Recht auf Einblick in die Konten haben sollen. Im Krisenfall muss das Geldinstitut allen Eigentümern Auskunft über die Konten der WEG geben. „In jedem Unternehmen gibt es das Vier-Augen-Prinzip. Nur für WEGs gilt das im Hinblick auf eine regelmäßige Bankkontenprüfung nicht“, kritisiert WiE-Geschäftsführerin Gabriele Heinrich. „Laufende Transparenz ist seitens der Banken anscheinend nicht erwünscht.“

WiE fordert die Bundestagsabgeordneten dazu auf, Wohnungseigentümer endlich zu ihrem Recht zu verhelfen. Das Zahlungskontengesetz ist zwar in erster Linie für benachteiligte Verbraucher wie Wohnungslose oder Hartz IV-Empfänger gedacht. Aber es soll nach dem Willen des Gesetzgebers ausdrücklich für alle Verbraucher Vergleichbarkeit, Transparenz und Sicherheit bezüglich ihrer Konten bringen. Das muss also auch für Wohnungseigentümer gelten. Allerdings ist im Gesetzentwurf davon noch keine Rede, sagt Heinrich. „Die Wohnungseigentümer wurden von der EU und dem Bundesfinanzministerium, die den Gesetzentwurf verfasst haben, schlichtweg vergessen.Wie so oft im politischen Geschehen. Jetzt ist der Bundestag gefordert, nachzubessern.“

Die Forderungen von WiE:

  • Konten von WEGs sind nicht mehr mit dem Verwalter als Kontoinhaber, sondern als Eigenkonten (bzw. offene Fremdgeldkonten) zu führen und zwar mit der WEG als Kontoinhaberin.
  • Wohnungseigentümern müssen ihre Informations- und Auskunftsrechte, die Preise und die Kontoeröffnungsformulare auf der Website der Bank oder Sparkasse leicht zugänglich gemacht werden.
  • Geldinstitute haben den Wohnungseigentümern verschiedene Konten-Kontrolldienste anzubieten (jederzeitiges Auskunftsrecht für mindestens zwei benannte Miteigentümer, Online-Einsichtnahme, direkte Zusendung der Bankauszüge an den Verwaltungsbeirat, Verfügungsbeschränkungen u.a.). Den Eigentümern sind Informationen hierzu allgemein zugänglich auf der Website und in den Filialen der Geldinstitute zur Verfügung zu stellen.
  • Bei berechtigtem Interesse – das heißt in nachweisbaren Krisensituationen – muss allen Wohnungseigentümern, die sich legitimieren können, Auskunft über und Einsicht in die WEG-Konten gewährt werden. Auch Informationen hierzu sind öffentlich bekannt zu machen.

„Werden Wohnungseigentümer im Zahlungskontengesetz nicht berücksichtigt, dann müssen – wie bei vielen anderen Gesetzen geschehen – wieder einmal die Gerichte klären, dass und in welchem Umfang Wohnungseigentümer Verbraucherrechte aus diesem Gesetz ableiten können“, erwartet Heinrich. Das führe zu einer unnötigen Belastung der Gerichte und zu unnötigen Kosten für alle Beteiligten. „Will der Gesetzgeber das so vorgeben?“

Banken und Sparkassen müssen die Wohnungseigentümer „endlich hereinlassen“, fordert die WiE-Geschäftsführerin. „Auf den WEG-Konten liegt das Geld der Wohnungseigentümer. Also müssen diese auch wissen, was damit passiert.“

Die ausführliche WiE-Stellungnahme und weitere Informationen finden Sie hier.