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Gesetzliche Schutzregelungen für WEGs sind überfällig und gehören ins neue ZKG

28.1.2016. Seit mehr als 2 Jahren gehen Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) im Bonner Raum gegen den inzwischen insolventen Hausverwalter Feldmann vor. Auch weil die Sparkasse KölnBonn mauerte, wurde das Ausmaß des Desasters erst jetzt aufgeklärt: Feldman hat 4,6 Millionen Euro von den Konten der von ihm verwalteten WEGs veruntreut. Wohnen im Eigentum e.V. (WiE) hatte den Fall Feldmann seinerzeit bekannt gemacht und kämpft seither um mehr Schutz für WEG-Gelder. Jetzt fordert der Verband den Gesetzgeber zum Handeln auf: Das Verbot der Verwaltung von WEG-Geldern auf Treuhandkonten sowie Kontoinformations- und Kontrollrechte für Wohnungseigentümer und WEGs gehören ins Zahlungskontengesetz (ZKG), das aktuell im Deutschen Bundestag beraten wird.

Welche Rechtslücken es zu schließen gilt, zeigt der Bonner Fall deutlich: Jetzt hat der Insolvenzverwalter im Rahmen des ersten „Berichts- und Prüftermins“ im Bonner Amtsgericht Betroffene über den Sachstand informiert. Danach hat Feldmann die auf Treuhandkonten bei der Sparkasse KölnBonn angelegten WEG-Gelder bis auf rund 500.000 Euro für eigene Zwecke veruntreut. Dieses Restgeld parkt die Sparkasse derzeit auf einem Sammelkonto. Auf einem enormen Schaden werden betroffene Wohnungseigentümer wohl sitzenbleiben, weil von Feldmann nichts mehr zu holen ist. Das Desaster wäre nicht so ausgefallen, hätte es sich bei den WEG-Konten nicht um Treuhandkonten gehandelt – mit dem Verwalter als Kontoinhaber. So hat die Sparkasse mit Verweis auf das Bankgeheimnis jede Auskunft verweigert, und es hat mehr als zwei Jahre gedauert, bis die verbliebenen Beträge ermittelt werden konnten. Das hat bei den WEGs neben dem oben genannten Schaden zu erheblichen, vermeidbaren Folgekosten geführt.

Die Schlussfolgerungen von WiE für die Politik:
Schutzregelungen für WEGs ins ZKG aufnehmen

Das politische Fazit aus dem geschilderten Desaster: WEGs brauchen endlich mehr politische Rückendeckung und gesetzlichen Verbraucherschutz, um vor Verlusten und Schäden bewahrt zu werden. Denn wie jeder einzelne Wohnungseigentümer ist auch die WEG als Verbraucherin anerkannt – was der BGH 2015 bestätigt hat.

Als Verbraucherschutzgesetz ist das ZKG passgenau, um mehr Rechtssicherheit für Wohnungseigentümer und WEGs zu bewirken. Es bietet den Rahmen, die Chance und den Weg, um deutliche Verbesserungen einzuführen. Dazu muss es mindestens um folgende Regelungen für die spezielle Verbrauchergruppe der Wohnungseigentümer ergänzt werden:

  • Wohnungseigentümer und WEGs müssen explizit als Verbraucher genannt werden.
  • WEG-Gelder sollen nur noch auf WEG-Eigenkonten verwaltet werden dürfen (keine Treuhandkonten mehr).
  • Geldinstitute sollen Informations- und Auskunftspflichten auferlegt bekommen sowie Dienste anbieten müssen, damit Wohnungseigentümer ihre Konten jederzeit kontrollieren können.

WiE ist zuversichtlich, dass der Gesetzgeber diese Chance jetzt ergreift und die genannten Schutzregelungen in den Gesetzentwurf des ZKG einbringt. Der Verband konnte dieses Anliegen in der öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestags am 25.1.2016 vortragen und in Gesprächen mit den Berichtserstattern Matthias Hauer (CDU) und Sarah Ryglewski (SPD) vertiefen. Zusätzlich informiert wurden Ulrich Kelber, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz sowie Bonner SPD-Bundestagsabgeordneter. Auch die CDU-Sprecherin des Rechtsausschusses, Elisabeth Winkelmeier-Becker, wurde um Unterstützung gebeten. WiE appellierte zudem an weitere MdBs, sich für die Forderungen stark zu machen.

Das ZKG muss schnell umgesetzt werden, weil es auch angesichts der Integration von Flüchtlingen Bedeutung besitzt. Dies darf aber nicht dazu führen, Schutzregelungen für WEGs außen vor zu lassen. Ein eigenes Kontengesetz für WEGs wird es nicht geben. Und nur weil im Bereich des Wohnungseigentums spezielle Regelungen nötig sind, darf diese Verbrauchergruppe nicht länger aus sie betreffenden Gesetzen ausgeklammert werden, wie das bereits häufig geschehen ist.

Um die Wichtigkeit und Dringlichkeit der Berücksichtigung von WEGs im Zahlungskontengesetz zu belegen und den Gesetzesprozess zu begleiten, wird WiE weitere Aktionen starten. Der Verband bittet Politiker und alle Interessierten um Unterstützung seiner Position.

Weitere Informationen:
https://www.wohnen-im-eigentum.de/politik/zahlungskontengesetz
https://www.wohnen-im-eigentum.de/eigentumswohnung/verwaltung/veruntreuung.html
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